Anfang Oktober startet die Eiablage des Rapserdflohs. Die Larven bohren sich anschliessend in die Blattstiele, von wo sie dann in den Haupttrieb wandern und dort vor allem durch die Frasstätigkeit zu Auswinterungsschäden führen. Aktuell werden die Pflanzen auf die ersten Einbohrlöcher und Larven untersucht.
5×5 Pflanzen für die Stichprobe
Die Bekämpfungsschwelle im Oktober ist erreicht, wenn
- 70 % der Pflanzen Einstiche aufweisen oder zwei bis fünf Larven pro Pflanze ausgezählt werden
- oder wenn 80 % der Pflanzen mit Käfer-Frassstellen und in drei Wochen mehr als 100 Fänge/Gelbschale auftreten.
Damit die Larvendichte bestimmt werden kann (Berlese-Methode), sollte eine repräsentative Stichprobe (5×5 Pflanzen) gesammelt werden. Die Pflanzen über einer Schüssel oder ähnlichem, gefüllt mit Wasser und Seife, trocknen lassen. Nach rund sieben Tagen können die Larven ausgezählt werden – diese verlassen die trocknende Pflanze und fallen ins Wasser.
Durch die Verschiebung des Winterbehandlungsverbots auf den 15. November steht ein grösseres Zeitfenster zur Larvenbehandlung zur Verfügung. Idealerweise werden die sonderbewilligungspflichtigen Pyrethroide zur Bekämpfung des Rapserdflohs erst bei kühlerer Witterung eingesetzt, weil sich dadurch die Wirkungsdauer verlängert.
Spätsaaten bei Weizen
Die wassergesättigten Böden bieten keine optimalen Bedingungen für die Weizensaat. Wird der Termin weiter nach hinten geschoben, um bessere Bedingungen abzuwarten, verkürzt sich die Vegetationszeit bis zum Wintereinbruch und zur effektiven Bestockungszeit. Zur Kompensation kann die Saatmenge erhöht werden.
Erhöhtes Risiko für Fusarien
Bei Mais als Vorkultur in Kombination mit pflugloser Bodenbearbeitung vor der Weizensaat besteht ein erhöhtes Risiko für einen späteren Fusarienbefall. Um Neuinfektionen vorzubeugen, sollte Weizen nicht nach Mais angebaut oder die Ernterückstände zerkleinert und eingearbeitet werden. Das Risiko sinkt zusätzlich, wenn weniger anfällige Sorten gesät werden.
Quetschen, Mulchen oder Unterpflügen der Maisstoppeln zerstört den Lebensraum des Maiszünslers und somit die Überlebensmöglichkeiten der Larve.
Nicht absamen lassen
Abblühende Gründüngungen sollten jetzt an der Versamung gehindert werden, damit sie in Folgekulturen nicht als Durchwuchs zum Problem werden. Das gilt insbesondere bei frühen Saaten für Sonnenblumen, Buchweizen, Grünschnitthafer und Ölrettich. Beim Ölrettich gilt es allerdings zu beachten, dass er am besten abfriert, wenn er genügend entwickelt ist und stehend in den Winter geht. Falls zu viel OS in der Frühlingskultur unerwünscht ist, kann der Ölrettich auch erst im Februar zerkleinert werden. Auch das Versamen von Unkräutern wie Knöterich-, Amarant- und Hirsearten sollte verhindert werden, hier lohnt sich unter Umständen das vorzeitige Mulchen, selbst wenn die Gründüngung noch nicht am Verblühen ist.