Der Waldrand ist der Übergangsbereich zwischen Feld und Wald. In diesem Grenzgebiet ist die Artenvielfalt besonders gross. Tiere aus beiden angrenzenden Grosslebensräumen können hier Schutz, Nahrung, Nist- oder Überwinterungsmöglichkeiten finden. Ausserdem leben hier Spezialisten, die sich genau an diesen Übergang zwischen Bäumen und offener Fläche angepasst haben.

Licht auf den Boden bringen

Durch eine Aufwertung des Waldrands kann diese Biodiversität sogar noch gesteigert werden, wie das Handbuch des FiBL "Biodiversität auf dem Landwirtschaftsbetrieb" beschreibt. Ziel ist es, mehr Licht und Wärme auf den Waldboden zu bringen. Das schafft gute Verhältnisse für eine vielfältige Kraut- und Strauchschicht, die wiederum unzählige Tiere anlockt. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu erreichen. Zum einen kann der Waldrand ausgelichtet werden. Hierbei werden 15 bis 20 Meter tief in den Wald rund zwei Drittel der Bäume gefällt. Lichtbaumarten wie die Eiche oder die Waldföhre werden stehengelassen, genauso wie Totholz und besonders schützenswerte Arten. Zum anderen können Buchten in den Wald geschlagen werden. Bei dieser Vorgehensweise wird der Wald nicht auf der ganzen Länge dezimiert, sondern nur an gewissen Stellen, die zwischen 20 und 30 Meter lang und 15 bis 30 Meter tief sein können. In diesen Buchten werden dann aber fast alle Bäume gefällt. Es müssen nicht alle Buchten aufs Mal geschlagen werden. Macht man das zeitlich versetzt, entstehen entlang des Waldrands unterschiedliche Wind-, Temperatur- und Lichtverhältnisse.

Pflege nicht unterschätzen

Besonders am Anfang, wenn die langsam wachsenden Arten noch nicht konkurrenzfähig sind, ist die Pflege des aufgewerteten Waldrands aufwändig. Häufige und schnellwüchsige Arten wie die Haselnuss, Espe, Weide und Bergahorn müssen zum Beispiel regelmässig zurückgeschnitten werden. Mit der Zeit nimmt dieser Aufwand ab, wenn sich die geförderten Baum- und Straucharten durchgesetzt haben. Bei artenarmen Waldrändern können allenfalls ergänzend Pflanzen gesetzt werden. Der Fokus sollte dabei auf Dornensträuchern liegen. Ein Detail am Rande: Die Brombeere wird nicht zu den förderungswürdigen Dornensträuchern gezählt und darf auch nicht zum Dornenanteil gezählt werden. Ergänzungspflanzungen müssen mit dem Revierförster abgesprochen werden. Voraussetzung ist ausserdem, dass der Standort geeignet ist, sich aber nicht selbst anreichern kann, weil beispielsweise Samenbäume und -sträucher fehlen.

Nicht überall sinnvoll

Eine Aufwertung macht nicht unbedingt bei jedem Waldrand Sinn. Das grösste Potential haben Waldränder an sonniger Lage, mit Ausrichtung nach Süden, Südwesten oder -osten. Ist der Standort eher trocken, wachsen die Pflanzen weniger schnell, was den Pflegeaufwand vermindert. Ist der Bestand windwurfgefährdet, muss die Aufwertung etappenweise erfolgen, um den möglichen Verlust durch Sturmschäden zu vermeiden. 

Finanzierungshilfe

Der kantonale Forstdienst, die kantonale Stelle für Landwirtschaft oder der Bund können die Aufwertung des Waldrands finanziell unterstützen. So heisst es beispielsweise im Waldgesetz, Artikel 38, dass der Bund den Kantonen Finanzhilfen gewährt, um die Artenvielfalt im Wald zu fördern. Über die Direktzahlungen wird die Aufwertung von Waldrändern nicht abgegolten. Bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQB) gehört der Waldrand beispielsweise nicht zu den berechtigten Flächen. Eine Unterstützung von Leistungen, für die bereits das Waldgesetz Subventionen vorsieht, sei ausgeschlossen, steht in den Richtlinien der LQB.