Am Schaffhauser Weinbautag orientierte der neue Fachstellenleiter Hansueli Pfenninger über die ab 2023 geltenden Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung. Dazu zählen nicht nur die Produktionssystembeiträge, die freiwillig sind und mit einem Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte verbunden sind, sondern es gibt auch Fördermassnahmen.

41 robuste Rebsorten auf der Bundesliste

So will der Bund über Beitragsanreize den Anbau von Rebsorten für die Weinbereitung fördern, welche mit Blick auf den Pflanzenschutz und Krankheiten sehr resistent sind. Beitragsberechtigt sind aber nur robuste Sorten, die auf einer speziellen vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigten Liste sind. Diese Liste der beitragsberechtigten 41 robusten Sorten (PiWi-Sorten) ist nun verfügbar.

Die Feldveredelung an bestehenden Anlagen ist zugelassen. Dies erfolgt, indem die bewilligten robusten Sorten direkt im Rebberg auf bestehende Rebstöcke veredelt werden.

Hansueli Pfenninger erinnerte daran, dass eine Pflanzung in Absprache mit dem Traubenaufkäufer zu erfolgen habe.

Offerte, Pflanzplan und Pflanzenpass

An die Ausschüttung der Fördergelder sind Anforderungen geknüpft. Geld fliesst nur, wenn der Betrieb über mindestens 1 SAK verfügt und direktzahlungsberechtigt ist. Es muss im Minimum eine Fläche von 25 Aren innert zwei Jahren bepflanzt werden.

Das Gesuch für die Fördergelder müssen die Rebbauern mit einer Offerte, einem Pflanzplan und einem Pflanzpass für die Jungreben einreichen.

Vom Bund werden 10'000 Franken beigesteuert, um die Kosten der Neupflanzung zu decken. Zugleich stehen die Kantone in der Pflicht, weitere 10'000 Franken an Investitionskrediten (IK) zu leisten. Ist dies nicht der Fall, so gehen im entsprechenden Kanton die Gelder verloren. Wer sich bis 2030 dazu entschliesst, robuste Rebsorten anzupflanzen, erhält zusätzlich weitere 10'000 Franken.

Durchmischte Erfahrungen auf dem Markt

[IMG 2]In der Sortenliste finden Interessierte bereits eine stattliche Anzahl von Sorten, welche teilweise bereits seit Jahrzehnten kultiviert werden, sich aber im Markt nur als Nischenplayer und Spezialitäten behaupten konnten. Dazu gehören der Léon Millot, Maréchal Foch, Muscat Bleu oder Bianca.

Auch neuere Sorten auf der Liste wie zum Beispiel der Cabernet Jura, Johanniter, Regent, Seyval Blanc oder Solaris werden seit 1990 kultiviert. Es handelt sich um Spezialitäten, die ein begrenztes Absatzpotenzial haben. Ein Flächenzuwachs war in den vergangenen Jahren kaum zu verzeichnen.

Bruchlandung mit Regent

Der Cabernet Jura ist in den Kantonen Zürich, Thurgau und Schaffhausen die wichtigste gelistete Rotweinsorte. Die Anbauflächen haben sich bis dato aber kaum vergrössert. Das liegt am Absatzpotenzial. Die Konsumenten wählen nur ganz gezielt gewisse Sorten und leider nicht in grossen Mengen. Eine grössere Produktion mit steigenden Absatzerwartungen hat es schwer, sich im Markt zu behaupten. Mit dem Regent ist eine Rotweinsorte auf der Liste, welche die erste Generation in den Deutschschweizer Kantonen war. Von 1996 bis 2010 schaffte die Sorte den Durchbruch und erlebte einen eigentlichen Höhenflug. Aber sie legte als in den Anfängen hoch gelobter Überflieger eine Bruchlandung hin.

In der Zwischenzeit ist von Regent, welcher in einigen Kantonen die Nummer zwei bei den Rotweinsorten war, eine beachtliche Fläche gerodet worden. Die Regent-Weine konnten die Gaumen der Konsumentinnen und Konsumenten nicht überzeugen. Zusammenfassend kann also gesagt werden: Agronomisch sind robuste Sorten erwünscht. Aber mit dem Anbau ist es nicht getan, denn das Marktpotenzial lässt noch zu wünschen übrig.