Unlängst verschickten die Initianten der Pestizidverbots-Initiative ein Schreiben an die Medien. Darin ist die Rede vom «skandalösen Einfluss» von Syngenta auf Bundesämter, namentlich auf das Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV). Dieses habe im Dezember ein Dokument aufgeschaltet, in dem den wichtigsten Abbauprodukten des unterdessen verbotenen Fungizids Chlorothalonil bescheinigt wurde, sie seien «nicht relevant» in Sachen Gesundheitsgefährdung. Das Dokument habe direkt auf einer Studie von Syngenta basiert und sei nach wenigen Tagen ohne Angabe von Gründen wieder runtergenommen worden, so der Vorwurf der Pestizidverbots-Initianten.
Es wurde verfahrenskonform gehandelt
Wir haben beim BLV nachgefragt. Dort bestätigt man, dass das Dokument entfernt wurde «weil es zum Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens zwischen Syngenta und dem BLV geworden ist». Danach gefragt, ob tatsächlich ein Syngenta-Dokument 1:1 veröffentlicht wurde, äussert sich das BLV wie folgt: «Für die Beurteilung eines Pflanzenschutzmittels müssen Gesuchsteller und Bewilligungsinhaber Studien zur Sicherheit des Wirkstoffes bereitstellen. Verfahrensbedingt führte das BLV zwei Risikobeurteilungen durch, mit unterschiedlichen Datengrundlagen. Die entscheidende, zweite Beurteilung durch das BLV kommt zum Schluss, dass Chlorothalonil wahrscheinlich krebserregend ist und somit alle Metaboliten relevant sind. Gestützt darauf wurde die Bewilligung durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzogen.» Fazit: Das Handeln des BLV scheint verfahrenskonform und es besteht kein Anlass, von einem Skandal zu sprechen.