Seit Anfang 2020 gilt schweizweit eine neue Pflanzengesundheitsverordnung. Diese hat auch Auswirkungen auf die Bekämpfungsmassnahmen des Feuerbrands. Alle Schutzobjekte wurden aufgehoben, weil Feuerbrand den Status als Quarantäneorganismus verloren hat. Damit Gebiete, welche für den Obstbau besonders geeignet sind, gleichwohl einen gewissen Schutz bekommen, können die Kantone sogenannte «Gebiete mit geringer Prävalenz» ausscheiden. Darin sind Bewirtschafter von Feuerbrand Wirtspflanzen – dazu gehören auch Mostbirnen – verpflichtet, ihre Objekte selber zu kontrollieren.
Beschwerde an die Regierung
Die Bekämpfungspflicht beschränkt sich auf das Entfernen von befallenen Pflanzenteilen. Der Kanton kontrolliert stichprobenweise. Die Rodung kann nicht mehr verfügt werden, es gibt auch keine Entschädigungen mehr.
Der Kanton Luzern hat bereits letzten Sommer solche Gebiete vorgeschlagen und publiziert. Dagegen regte sich Widerstand, es gab insgesamt fünf Einsprachen. Darunter auch von einem Dutzend Hochstammbauern im Seetal, erklärt der Zuger Agronom Franz Felder, welcher deren Interessen vertritt. Die Bauern befürchteten, dass gleichwohl Rodungen verfügt werden könnten, allenfalls mit der Drohung, sonst Direktzahlungen zu kürzen. Zudem sei ein lediglicher Rückschnitt von Hochstammbäumen wegen einer zu hohen Unfallgefahr nicht realistisch. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) teilte die Bedenken nicht, und die Einsprache wurde vom zuständigen Departement im Dezember abgewiesen. Dagegen erhoben fünf Bauern um die Region Altwis Anfang Januar Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat. Es müssten sämtliche betroffene Obstbauern zu solchen Gebieten befragt werden. Wenn eine Mehrheit dagegen sei, soll die Ausscheidung der Gebiete mit geringer Prävalenz rückgängig gemacht werden und es seien freiwillige Lösungen unter den Obstbauern anzustreben. Allenfalls seien die Bewirtschaftungsflächen der Beschwerdeführer von dieser Zone auszunehmen.
Die Branche steht dazu
Ein Entscheid zur Beschwerde ist offen. Für Markus Thali, Präsident des Luzerner Obstbauvereins ist es wichtig, dass bei der Feuerbrandbekämpfung die Verantwortung beim Kanton bleibt. Die Branche stehe zur vorgesehenen Einteilung, dass vor allem um die Hauptregionen für den Luzerner Obstbau grosszügig Gebiete mit geringer Prävalenz definiert werden. «Das ist für alle Kulturen wichtig, und dient auch den Hochstämmern.» Es brauche eine saubere, Feuerbrand-freie Umgebung. Den ganzen Kanton so auszuscheiden, wäre allerdings nicht angebracht gewesen, erklärt Thali.
Lokale Früchte sind gefragt
Obstbauberater Beat Felder bedauert die teils widersprüchliche Opposition von einigen Wenigen. «Es wäre kontraproduktiv zu den jahrelangen Bemühungen und Investitionen im Kanton Luzern, den Feuerbrand in den Griff zu bekommen, wenn keine Gebiete ausgeschieden würden.» Es sei jahrelang gerade von Hochstammbauern gefordert worden, keine Bäume mehr zu roden, nun gebe es diese Verpflichtung nicht mehr.
Beat Felder verweist auf die Corona-bedingt stark steigende Nachfrage für Früchte aus der Region. «Der Luzerner Obstbau braucht gute Rahmenbedingungen, wir sind raumplanerisch und beim Pflanzenschutz sehr gefordert», erklärt der Obstbauberater.
So machen es die Kantone
Im Aargau werden die Obstbauern mit mehr als 40 Aren Kernobst in diesen Tagen angeschrieben, ob sie mit der beabsichtigen Ausscheidung des gesamten Kantonsgebietes als Zone mit geringer Prävalenz einverstanden sind. Demnächst erfolge auch die Publikation im Amtsblatt, weiss Obstbauberater Othmar Eicher vom LZ Liebegg. «Dann haben die Bauern und weitere Betroffene die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.» Bisher habe er kaum von kritischen Reaktionen gehört, so Eicher weiter. Die Einführung sei für dieses Frühjahr vorgesehen. Auch im Kanton Zug werden die vorgesehenen Gebiete noch diesen Januar veröffentlicht.
Bereits rechtskräftig ausgeschieden wurden letzten Sommer grossflächig Gebiete im Kanton Schwyz, es gab keine Einsprachen. Darüber wurde an einer Online-Tagung der Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizer Obstproduzenten letzte Woche informiert. Hingegen verzichteten Nidwalden, Obwalden und Uri aufgrund der geringen Bedeutung des Obstbaus auf Gebietsausscheidungen.