Die Zeit drängt. Wer im Rahmen des Berner Pflanzenschutzprojekts (BPP) einen finanziellen Beitrag zur Realisierung eine Spritzenfüll- und Waschplatzes abholen will, sollte sich langsam, aber sicher an dessen Planung machen. Dies wurde am Donnerstag vergangener Woche an der Wintertagung Gemüse am Inforama Seeland in Ins mehrfach deutlich gemacht. Der Pflanzenschutz stand an der Tagung im Fokus. Zahlreiche Referent(innen) überbrachten vor vollem Saal ebenso zahlreiche Infos.

Hoher Beitrag läuft bald aus

So etwa, dass im Kanton Bern nur noch bis Ende 2022 maximal bis zu 80 Prozent der Kosten für einen Spritzenfüll- und Waschplatz übernommen werden. Danach werden noch je 25 Prozent von Bund und Kanton im ­Rahmen der Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) ausgerichtet. Das landwirtschaftliche Institut des Kantons Freiburg Grangenueve (LIG) und auch der Beratungsring Gemüse unterstützen die Landwirte bei der Planung eines Füll- und Waschplatzes.

Die Rolle der Behörden

Martin Keller, Geschäftsführer beim Beratungsring, erklärte, dass sie «wie immer einfache Lösungen anstreben wollen.» Er unterliess es aber nicht, zu betonen, dass die grösste Schwierigkeit bei der Planung die Vorgaben der Behörden seien, welche nicht verlässlich seien. So habe es noch im vergangenen März geheissen, eine Ableitung des Wassers in die Güllegrube eines einzelnen Betriebes ohne Tierhaltung sei nicht zulässig. Anders im Dezember. Dies sei in Ausnahmefällen erlaubt, hiess es da. Keller fordert klare Vorgaben, mit denen gearbeitet werden könne.

Substrat gilt als Sondermüll

Ein anderes Beispiel zeigte Peter Liem, stellvertretender Betriebsleiter bei Lorenz Gutknecht Gemüsekulturen, auf. Als der Betrieb, als einer der ersten, einen Platz zu planen begann, hiess es, Substrat von Verdunstungsanlagen dürfe aufs Feld ausgebracht werden, wenn ein bestimmter Kupferwert nicht überschritten werde. Laut Martin Roth, Kreisinspektor beim Amt für Wasser und Abfall Kanton Bern (AWA), ist der heutige Stand jedoch so, dass dieses Substrat nicht landwirtschaftlich genutzt werden darf. Wie wichtig gerade ein gut funktionierender Wasch- und Füllplatz für die Spritze ist, zeigte Martin Roth in seinem Referat auf. Denn der Wasch- und Füllplatz ist einer der 13 neuen Punkte, die in der Grundkontrolle der Betriebe seit Anfang Jahr vorgesehen sind. Mit diesen Punkten lasse sich überprüfen, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfülle. Die Umsetzung im Kanton Bern sehe vor, dass heuer die Kontrollorgane informiert werden. Nächstes Jahr werden dann die Kontrolleure geschult und Testläufe auf Testbetrieben vorgenommen. Ab 2022 werden die neuen Kontrollpunkte flächendeckend eingeführt.

Kontrollen erfolgen visuell

Die Kontrollen werden visuell durchgeführt, erklärte Martin Roth. Das heisst, die sichtbaren Mängel, etwa an Bausubstanz, Nutzung und Ausrüstung werden erfasst. Seien Angaben von Landwirten, etwa darüber, wohin ein Schacht führt, nicht plausibel, könne der Sachverhalt vom Kontrolleur zur weiteren Beurteilung an die Vollzugsstelle gemeldet werden. «Ihr habt noch Zeit, nutzt diese Zeit», forderte Roth die Landwirte auf. Die Broschüre der Agridea «Gewässerschutz in der Landwirtschaft – ist mein Betrieb fit für die Kontrolle?», helfe, sich selbst zu kontrollieren und allfällige Mängel aufzudecken. Peter Herren, Geschäftsführer der Gemüseproduzentenvereinigung Bern und Freiburg (GVBF) und Stephane Moret, Murten Tourismus, zeigten auf, dass Betriebsführungen auf Gemüsebetrieben nicht nur hinsichtlich der kommenden Initiativen Potenzial hätten. Ein entsprechendes Angebot könne sogar zu einem Betriebszweig werden. Murten Tourismus sei bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Begleitung zu bieten.