Weil Überschüsse einen Einbruch der Produzentenpreise zur Folge haben, betreibt der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) einen Marktentlastungsfond für Brotgetreide. Finanziert durch Produzentenbeiträge ist er bestimmt, um Überschüsse auf dem Markt zu vermeiden. Denn der Handel versucht, das überschüssige Getreide jeweils vor der nächsten Ernte abzusetzen, also senkt man die Verkaufspreise. In Folge dessen würde der Produzentenpreis der gesamten Ernte sinken, erklärt der SGPV auf seiner Webseite.

Szenario1: Überschuss verhindern

Der Deklassierungsmechanismus ermöglicht den Sammelstellen in Jahren grosser Erträge, den überschüssigen Weizen im Futtermittelsektor abzusetzen, den Produzenten den Brotweizenpreis zu bezahlen und so Überschuss zu verhindern, erklärt Stephan Scheuner, Direktor von Swiss Granum. Die Preisdifferenz wird den Sammelstellen aus dem Marktentlastungsfonds ausbezahlt. Die von der Branchenorganisation Swiss Granum durchgeführte Ernteerhebung und die gesammelten Marktinformationen zeigen dann den Überschuss an Brotgetreide aus den vorausgegangenen Ernten. Basierend auf dem üblichen Bedarf für die Müllerei und unter Berücksichtigung der bisher importierten Mengen, schlägt der SGPV eine Marktentlastungsmassnahme und die Anzahl Tonnen backfähigen Weizen zur Deklassierung vor, so der SGPV.

Die Sammelstellen können an der Marktentlastung teilnehmen. Sie vermerken die Menge und die Qualitätsklasse, die sie für die Deklassierung vorschlagen sowie den Entschädigungsbetrag, den sie für diese Dienstleistung wünschen. Die attraktivsten Gebote werden für die Deklassierungsverträge berücksichtigt. Die deklassierte Ware wird durch Lebensmittelfarbe gekennzeichnet, um sicherzustellen, dass die Ware in den Futtersektor gelangt. Diese Entlastungsmassnahme des SGPV greift nur beim Überschussszenario.

Szenario 2: Auf die Qualität eingehen

Erfolgt die Deklassierung nicht aufgrund eines Überschusses, sondern aufgrund schlechter Qualität, greifen die von der Swiss Granum definierten Übernahmekriterien und die Sammelstelle verrechnet entsprechende Abzüge. Dabei legt die jeweilige Sammelstelle den Preis fest und es wird keine Differenz zum Brotgetreidepreis bezahlt. Fliesst Brotgetreide aufgrund ungenügender Qualität in den Futtersektor spricht man also auch von einer Deklassierung, der Grund dahinter unterscheidet sich jedoch von der Mengendeklassierung.