«Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass künftig zehn Prozent der Aussenflächen von privaten und öffentlichen Grundstücken im Siedlungsbereich zur Biodiversitätsförderung nach zu definierenden Vorgaben verwendet werden müssen», schreiben die Motionäre um SVP-Grossrat Markus Aebi. Hinter der Motion stehen die Grossräte Markus Aebi (SVP), Karin Fisli (SP), Samuel Leuenberger (SVP), Kilian Baumann (Grüne), Bernhard Riem (BDP), Christine Schnegg (EVP) und Regina Fuhrer-Wyss (SP) und damit eine breite parteipolitische Abstützung.
Lebensräume schaffen
Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sei ein wichtiges gesellschaftliches Thema, heisst es in der Motion. Schweizweit nähmen die urbanen Räume in ihrer Ausdehnung zu. Um die Vielfalt der Arten langfristig und flächendeckend zu erhalten und zu fördern, müssten die entsprechenden Lebensräume auch in den urbanen Räumen geschaffen und vernetzt werden. Es sei notwendig, hierzu eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Der Regierungsrat geht in seiner Antwort mit der Beurteilung der Motionäre einig, dass die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ein wichtiges gesellschaftliches Thema sei. Er teilt die Auffassung, dass es auch im Siedlungsraum grössere Anstrengungen braucht, um die Biodiversität und die von ihr erbrachten Ökosystemleistungen zu erhalten oder wo nötig wiederherzustellen. Im kürzlich verabschiedeten «Sachplan Biodiversität» seien Ziele zur Verbesserung der Lebensräume für Flora und Fauna im Siedlungsgebiet definiert worden.
Bund hat Ziele
Der Bundesrat habe 2012 in der Strategie Biodiversität Schweiz folgendes Ziel formuliert: «Die Biodiversität im Siedlungsraum wird bis 2020 so gefördert, dass der Siedlungsraum zur Vernetzung von Lebensräumen beiträgt, siedlungsspezifische Arten erhalten bleiben und der Bevölkerung das Naturerlebnis in der Wohnumgebung und im Naherholungsgebiet ermöglicht wird.» Gemäss dem dazugehörigen Aktionsplan von 2017 wolle der Bund Musterbaureglemente mit Mindestanforderungen formulieren. Diese lägen jedoch noch nicht vor.
Der Regierungsrat unterstützt das Begehren der Motionäre, zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung im Baugesetz sinnvoll ist. Dabei seien kommunale Zuständigkeiten zu berücksichtigen. Übertrage man die Erfahrungen aus dem Landwirtschaftsgebiet auf den Siedlungsraum, so werde ersichtlich, dass die Umsetzung auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Herausforderung sei. Grundsätzlich gelte es, vorhandene Naturwerte zu erhalten und zu vernetzen, Lücken zu schliessen und Hindernisse zu beseitigen. Dies setze eine entsprechende Planung voraus. Die stärkere Durchgrünung des Siedlungsraums solle im Einklang mit der angestrebten und ebenfalls im öffentlichen Interesse stehenden Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen. Grünflächen und Gewässerräume im Siedlungsraum seien insbesondere im Kontext der zunehmenden Siedlungsdichte für die Naherholung wichtig.