Der Kanton Bern stellt ab dem Jahr 2020 auf risikobasierte Kontrollen der Landwirtschaftsbetriebe um. So sollen gut geführte Betriebe entlastet werden. Damit erhöht sich das Intervall der Grundkontrollen von vier auf acht Jahre. Marcel von Ballmoos betonte am Gruppenanlass der durch das Inforama und die KUL durchgeführt wurde, gleichzeitig, dass es mit diesen Zeitabständen wichtig sei, dass die Betriebsleitenden bei den Aufzeichnungen nicht lascher werden. Innerhalb des Zeitraums von acht Jahren werden folgende Grundkontrollen gemacht:

  • 2× Tierhaltungskontrolle (Tierschutz, BTS, RAUS): Hauptsächlich im Winterhalbjahr, 40 Prozent unange-meldet durch die KUL.
  • Bewirtschaftungsbasierte Kontrolle (ÖLN und alle anderen DZV-Programme): In der Vegetationsperiode alle acht Jahre durch die KUL.
  • BFF Qualiltätsstufe-II-Kontrolle: alle acht Jahre durch die KUL.
  • 2× blaue Kontrolle: Alle vier Jahre durch den Kanton.

Betriebe mit erhöhtem Risiko werden häufiger kontrolliert. Dabei sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  1. Mängel bei früheren Kontrollen.
  2. Begründeter Verdacht auf Nichteinhaltung von Vorschriften.
  3. Wesentliche Änderungen auf dem Betrieb.
  4. Jährlich festgelegte Bereiche mit höheren Risiken für Mängel.

Das wird kontrolliert

Für das Jahr 2020 gelten folgende Punkte als «Bereiche mit höheren Risiken für Mängel»:
Erosionsschutz und Begrünung: Es werden Betriebe mit erhöhtem Risiko für Erosion ausgewählt. Betriebe welche Erosion haben, sollen sich bei der KUL melden, dann werden gemeinsam geeignete Massnahmen gesucht, Direktzahlungskürzungen gibt es in diesem Fall nicht.

Pflanzenschutz im ÖLN, bei Extenso und bei REB-Massnahmen: Es werden dazu Rückstandsanalysen gemacht.

Pufferstreifen aller Art: Entlang von Gewässern muss der Pufferstreifen sechs Meter betragen und ganzjährig begrünt sein. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten. Auf den ersten drei Metern darf kein Dünger ausgebracht werden. In Pufferstreifen dürfen keine Siloballen gelagert werden.

Tierwohl, Weidefläche bei RAUS: Kühe müssen mindestens ein Viertel der TS auf der Weide aufnehmen, damit RAUS erfüllt ist. Dabei bekunden gerade Betriebe mit Melkroboter Mühe. Bei Pferden ist nicht die Futtermenge ausschlaggebend, sondern die Fläche. Sie müssen pro Tier mindestens acht Aren ständig zur Verfügung haben.