Der Schweizer Weinbau hat in den vergangenen 20 Jahren grosse Fortschritte gemacht. Zudem verbessern die etwas höheren Durchschnittstemperaturen den Gehalt der Trauben. Trotzdem ist der Marktanteil der Schweizer Weine im Inland in den letzten 25 Jahren um 10 Prozent zurückgegangen auf insgesamt 35 bis 37 Prozent. Damit zeigen sich die Folgen des Wegfalls jeglichen Grenzschutzes beim Wein.

Nun möchte der Nationalrat dieser Entwicklung entgegentreten. Er hat einer Motion zugestimmt, die eine Erhöhung der Absatzförderung von Schweizer Wein von 2,8 auf 9 Millionen Franken vorsieht. Könnte man im ersten Moment vielleicht über den Umfang der Erhöhung erschrecken, so erschliesst sich ihre Rechtfertigung beim genaueren Hinschauen schnell. Vier Argumente stehen im Vordergrund:

  1. Absatzförderung im Inland: Es findet ein Philosophiewechsel statt: Statt Zuschüsse zur Verwertung von Überschüssen (auch ins Ausland) sollen alle Gelder für die Absatzförderung von Schweizer Wein im Inland verwendet werden.
  2. Gleich lange Spiesse: Der Absatz der ausländischen Weine in der Schweiz wird durch Beiträge dieser Staaten massiv unterstützt. So bewirbt Italien seine Weine in der Schweiz mit nicht weniger als 18 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Erhöhung der Absatzbeiträge des Bundes erhält die Schweizer Branche gleich lange Spiesse für den Kampf um die Schweizer Kundinnen und Kunden: «Tue Gutes und sprich darüber.»
  3. Branche finanziert mit: Der Bund wird die Beiträge zur Absatzförderung nur ausrichten, wenn die Weinbranche, die Gastronomie oder der Detailhandel die Beiträge verdoppeln. Damit ist ein wichtiger Anreiz für einen sinn- und wirkungsvollen Einsatz der Mittel gegeben.
  4. Kein Grenzschutz: Schliesslich soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die inländische Weinproduktion keinerlei Grenzschutz geniesst, dies im Gegensatz zu vielen anderen Produktionszweigen.

In einigen Bereichen führt der Bund sogar Zollkontingentsversteigerungen durch, die dem Bundeshaushalt jedes Jahr deutlich über 200 Millionen Franken einbringen. Damit lassen sich die zusätzlichen 6,2 Millionen Franken für den Weinbau gut finanzieren.

Thurgau kürt Staatswein

Weinbau Der Thurgau kürt neu jährlich einen Staatswein Sunday, 13. November 2022 Eine andere Form, den einheimischen Weinbau zu fördern, hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen. Er wird neu jedes Jahr einen Wettbewerb durchführen, um einen roten und einen weissen Thurgauer Staatswein zu küren. Der Regierungsrat kauft 250 Flaschen Staatswein, um ihn an wichtigen Anlässen auszuschenken oder als passendes Geschenk abzugeben.

Die siegreiche Kellerei darf den Wein zudem während eines Jahres als «Staatswein» verkaufen. Das Label «Staatswein» sichert Aufmerksamkeit und garantiert Qualität, so dass die Hoffnung berechtigt ist, dass sich neue Kundenkreise für den Thurgauer Wein interessieren.

Es geht auch nicht darum, die Freude an ausländischen Weinen zu trüben. Es geht nur darum, dem Publikum klarzumachen: «Das können wir auch.»

Abschliessend das Bonmot eines unbekannten Verfassers:

«Wenn jeder auf der Welt entdeckt,
wie gut der Schweizer Wein uns schmeckt,
dann wärn bald alle Fässer leer,
wir hätten nichts zu trinken mehr.»