«Es ist sehr einschneidend für uns, was jetzt passiert», sagte Kartoffelproduzent Hans Perler aus Guschelmuth FR am Dienstag in der «Tagesschau». Die Rede ist von den Kürzungen bei den Frites-Sorten für den Anbau 2021. Weil der Gastrokanal wegen Corona zu ist, kommt es zum «Pommes-Stau», wie die SRF-Sendung berichtete. Sein Betrieb sei auf Kartoffeln ausgerichtet und rund ein Drittel seines Einkommens stamme davon, sagte Perler weiter.

Anbaukürzungen: Gerüchte von zehn Prozent bewahrheiten sich

Dass es zu Anbaukürzungen kommen könnte, war in der Branche bereits seit Anfang Monat bekannt (die BauernZeitung berichtete). Unter den Produzenten kursierte wenig später das Gerücht, man müsse sich auf Kürzungen von rund zehn Prozent einstellen.

Diese Zahl scheint sich nun zu bestätigen. Fenaco-Landesprodukte schreibt in einem Produzenten-Newsletter vom Montag: Die aktuelle Entwicklung in den verschiedenen Absatzkanälen und der «pessimistische Ausblick für die kommenden Monate» machten eine Kürzung der Anbaumengen bei den Frites-Sorten gegenüber der im Herbst 2020 vereinbarten Planmenge «unumgänglich». Die Markt­entlastung via Garantielager in die Frischverfütterung sei leider nicht ausreichend. Deshalb wird in folgendem Umfang gekürzt:

  • minus zehn Prozent bei Agria, Fontane und Markies
  • minus zwölf Prozent bei Innovator und Ivory Russet.

Pflanzkartoffeln zurückgeben

Die Kürzung erfolge linear und betreffe alle Produzenten, welche bei den genannten Sorten eine Anbauvereinbarung hätten, heisst es weiter. Bereits bezogene Pflanzkartoffeln können zurückgegeben werden (siehe Kasten).

 

Pflanzgut kann zurück

Bereits im Herbst bezogenes Pflanzgut kann im Rahmen der Vertragskürzung zurückgegeben werden, schreibt Swiss­patat in einem Schreiben an die Produzenten. Zurückgenommen werden volle Verkaufseinheiten, möglichst im Originalzustand, mindestens eine Paloxe. Berechtigt sind die Sorten Agria, Fontane, Innovator, Ivory Russet und Markies.

Die Bauern müssen die Mengen bis am 8. März dem entsprechenden Handelsbetrieb melden und das Pflanzgut selbstständig bis am 19. März zurückbringen. Es wird aus dem Verwertungsfonds der Vereinigung Schweizer Kartoffelpflanzer (VSKP) entschädigt. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, sei noch nicht klar.