Das Bundesamt für Landwirtschaft hat entschieden: Das Insektizid Gaucho bleibt in der Schweiz weiterhin verboten. Derweil setzte sich ein weiterer Akteur der Politik für das Anliegen vieler frustrierter Zuckerrübenproduzenten ein. Mit dem dramatischen Titel «Die einheimische Zuckerindustrie ist in grosser Gefahr und muss gerettet werden» reichte Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP/VD) am 10. September 2020 eine Motion ein. Die Anreize, um die Zuckerrübenfläche zu vergrössern, sollen verstärkt werden, so die Forderung Grins. Die Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld sollen in Betreib gehalten werden, heisst es in der Motion.
Unattraktiver Rübenpreis
Jean-Pierre Grin begründete die Intervention wie folgt: Die Produzenten hätten seit einigen Jahren mit einem stark reduzieren Produzentenpreis und dem erhöhten Schädlings- und Krankheitsdruck zu kämpfen. Grin erläutert, dass der Produzentenpreis in den 1990er-Jahren bei 15 Fr./100 kg lag und nun auf 5 Fr./100 kg gesunken sei. Grin ist überzeugt, dass diese Faktoren zur Reduktion der Zuckerrübenfläche führten. Zudem würde die Differenz zwischen inländischer Produktion und dem Konsum mit Importzucker und auch mit weniger nachhaltigen Zuckerrüben aus Süddeutschland kompensiert werden. Dies bestätigt auch Guido Stäger, CEO der Schweizer Zucker AG.
Motion wurde abgelehnt
Am 4. November 2020 lehnte der Bundesrat den ehrgeizigen Forderungskatalog ab. In der Begründung schreibt er, dass sich die Rahmenbedingungen für die Zuckerproduktion aus inländischen Zuckerrüben seit 1990 grundlegend verändert haben. Der Bundesrat fühlt sich daher nicht verpflichtet, den finanziellen Anreiz noch weiter auszubauen. Berechtigte würden bereits folgende Leistungen beziehen:
- Versorgungssicherheits-Basisbeitrag: 900 Fr./ha und Jahr.
- Beitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen: 400 Fr./ha und Jahr.
- Einzelkulturbeitrag: 2100 Fr./ha und Jahr, befristet von 2019 bis 2021. Für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung.
- Ressourceneffizienz-Beiträge (REB): Für Flächen, die bodenschonend oder ressourceneffizient bewirtschaftet wurden.
- Mindestgrenzschutz: Seit Anfang 2019 bis Ende 2021 gilt für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung ein Mindestgrenzschutz von 7 Fr./100 kg Zucker. Somit sei die Zuckerstützung bereits ausgeprägt.
Doch der nächste Schachzug im Kampf um die Zuckerrübe steht bereits an: Eine weitere parlamentarische Initiative wird am 11. Dezember in die Vernehmlassung geschickt.