«Da – jetzt läuft grad ein Fuchs durch die Fahrgasse» – Gelächter am Feldrand, wo sich die Profi-Ackerbauern an der Strickhof-Flurbegehung von Martin Bertschi vom 17. Mai 2022 über «Getreide in weiter Reihe» informieren lassen. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Biodiversitätsmassnahme im Verordnungspaket des Bundesamts für Landwirtschaft vom 13. April 2022, das im Nachgang zur parlamentarischen Initiative 19.475 entstanden ist.

Das gilt für Hasengassen

Beim Säen von Getreide werden in der Regel zwei von fünf Scharen geschlossen, sodass mindestens 30 cm breite Streifen ungesät bleiben. In den Lücken zwischen den Reihen soll Lebensraum für Feldhasen und Feldlerchen entstehen.

Getreide in weiter Reihe wird oft auch als Hasengasse oder Hasenweizen bezeichnet. Aber ob sich Feldhasen wirklich sicher fühlen dürfen, ist fraglich, wenn Füchse sie für ihrem Abendspaziergang nutzen.

Detailliert sind in der Verordnung die Voraussetzungen aufgezählt. Düngung nach Ertragspotenzial ist erlaubt, ebenso wie Untersaaten mit Klee oder Klee-Grasmischungen. Übrigens zählt auch eine Fahrgasse als weite Reihe, wie Bertschi sagte.

Pflanzenschutz bis 15. April

Es sei die einzige BFF-Massnahme, wo laut Bertschi eine flächige Unkrautbehandlung im Herbst beziehungsweise im Frühjahr bis zum 15. April erlaubt sei. Alternativ könne man striegeln – aber im Frühjahr auch nur einmal und nur bis zum 15. April. So kann die Unkrautbekämpfung zur Herausforderung werden, vor allem was die Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz betrifft – wie an der Flurbegehung erwähnt.

Für Fungizide gäbe es keine Einschränkung, die Kombination mit den Beiträgen für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide (bisher Extenso) sowie auch den Verzicht auf Herbizide ist aber möglich. Die Fläche kann man im kommenden Jahr noch nicht zur Biodiversitätsförderflächen (BFF) anrechnen. Ab 2024 ist das für die Hälfte der geforderten BFF-Fläche aber möglich. Dann gelte auch, dass alle Betriebe ab 3 ha offene Ackerfläche (inklusive Kunstwiese) mindestens 3,5 % BFF auf der Ackerfläche haben müssten.

Die Einführung von 3,5 % BFF sei zurzeit heftig umstritten. Martin Bertschi denkt, dass der Bundesrat nicht zurück krebsen werden, auch wenn allenfalls diese Produktionseinschränkung auf ein weiteres Jahr nach hinten geschoben werde.

Massnahmen kombinieren

Die Kombination von Getreide in weiter Reihe mit Ackerschonstreifen auf derselben Fläche ist nicht erlaubt – hingegen könne man sie mit anderen Massnahmen kombinieren, beispielsweise mit Nützlingsstreifen oder Brachen. Auf einem 20 ha grossen Ackerbaubetrieb etwa 35 a weite Reihe machen plus einen Nützlingsstreifen von 10 a und für 25 a eine Brache ansäen. Der Strickhofberater riet, vorzugsweise eine breitblättrige, nicht zu kurzstrohige Sorte mit guter Unkrautunterdrückung zu wählen.

Der Strickhof setzt auf seinen Versuchsfeldern auf die Sorte Hanswin. Es sei nicht nötig die Saatmenge zu erhöhen, denn die Bestockung sei höher als üblich, erklärte der Strickhofberater. Die Ertragseinbussen betragen schätzungsweise 15 %. Das hätten Probeflächen in früheren Jahren gezeigt.

300 statt 1000 Franken

Die Beitragshöhe beträgt Fr. 300.–/ha. Aber heute schon ist «Getreide in weiter Reihe» in einigen Kantonen in Vernetzungsprojekte integriert. Dafür erhalten die Bauern bis Fr. 1000.-. «Mit der Einführung des Hasenweizens auf Bundesebene, werden die Massnahmen in den Verneztungsprojekten per 2024 abgelöst. Zusätzliche Massnahmen und Beiträge in den Vernetzungsprojekten sind aber denkbar», sagte Bertschi.