«Wir rechnen nicht mit einem ausgeprägten Feuerbrandjahr im Obstbau», sagt Beat Felder, im Kanton Luzern zuständig für Spezialkulturen. Zwar wurden Ende Mai in einigen Kantonen bereits wenige Blüteninfektionen festgestellt, im Luzernbiet allerdings nur in Obstanlagen, nicht aber auf Hochstammbäumen. «Die scheinen inzwischen weniger anfällig auf Feuerbrand geworden zu sein, vielleicht weil sie in Vorjahren schon mal infiziert wurden», vermutet Felder. Überhaupt hätten sich die Situation und das Bakterium verändert, der Erreger scheine weniger Schäden zu verursachen als noch vor Jahren, beziehungsweise die Pflanzen scheinen besser geschützt.
Weiterhin sind Massnahmen nötig
Dass es wohl dieses Jahr nicht grossflächige Infektionen mit der Bakterienkrankheit geben wird, kommt der geänderten und «kritischen» aktuellen Rechtslage entgegen. Der Bund hat nämlich auf Anfang 2020 das Pflanzengesundheitsrecht geändert. Dieses regelt auch die Überwachung und Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen. Feuerbrand hat dabei den Status eines Quarantäneorganismus verloren, weil er sich bereits zu stark verbreitet habe. Neu ist das Bakterium deshalb der Kategorie der «geregelten Nicht-Quarantäneorganismen» zugeteilt. Gleichwohl bleibe dieser sehr gefährlich, und es brauche weiterhin Massnahmen, betont Felder.
Neue Grundlagen ab 2021
Die grösseren Obstbaukantone wie Thurgau, Zürich, Aargau, Zug und Luzern würden sicher handeln und neue Rechtsgrundlagen schaffen, weiss Felder. Konkret könnten die Kantone sogenannte Gebiete mit geringer Prävalenz festlegen. Beim Auftreten von Feuerbrand innerhalb dieser Gebiete gilt weiterhin eine Melde- und Bekämpfungspflicht, und somit seien auch Kontrollen zu regeln. Die Bekämpfung beschränke sich künftig allerdings auf die Entfernung von betroffenen Pflanzenteilen. «Es gibt keine Rodungspflicht mehr.» Für Luzern sind die neuen Massnahmen für nächstes Jahr vorgesehen Die Ausschreibung im Kantonsblatt soll nach den Sommerferien erfolgen, dann kann sich die Branche dazu äussern. Konkret vorgesehen ist, dass die bestehenden «Schutzobjekte Kernobstkulturen» ab 2021 in Gebiete mit geringer Prävalenz überführt werden, der Radius soll bei 500 m um Anlagen bleiben.
Selber kontrollieren
Im «Zwischenjahr 2020» bestehe aber keine Rechtsgrundlage mehr für die Finanzierung von Feuerbrandkontrollen, und auch das Pflanzverbot für allfällige Feuerbrandwirtspflanzen lasse sich nicht mehr aufrecht erhalten, erklärt Beat Felder. Die Bewirtschafter von Schutzobjekten werden verpflichtet, sowohl Kern- als auch den Schutzobjektgürtel selbst zu kontrollieren. Bei Befallsverdacht auf Feuerbrand ist dies dem Kanton zu melden. Für Rückschnittmassnahmen sind die Bewirtschaftenden selber verantwortlich. Im Aargau gibt es im Rahmen der Obstkulturbegehung heute Abend, 12. Juni, 19.30 Uhr auf dem Betrieb Suter, Loorstrasse in Lupfig, Infos zur Feuerbrand-Schutzobjektstrategie. So konkret zu den neuen Aufgaben und Pflichten der Obstproduzenten.