Vergangenen Herbst hat der Luzerner Regierungsrat das Erdmandelgras (EMG) als melde- und bekämpfungspflichtig erklärt. Darum gebeten hat die Branche selber. Sie, konkret der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) , der kantonale Pflanzenschutzdienst und insbesondere auch die Zuckerrübenpflanzer wollen dem Ungras möglichst den Garaus machen, bevor das Problem grossflächiger wird. Denn eine Bekämpfung ist sehr aufwendig.

Es braucht mehr Ressourcen

Mit der verfügten Pflicht alleine ist es nicht getan, merkten die Verantwortlichen diesen Frühling. So trafen sich Vertreter von LBV, Lawa, Pflanzenschutzdienst und Zuckerrübenbranche im Mai nochmals, um die Situation zu analysieren. Das Konzept mit dem 3-Säulen-Prinzip (siehe Kasten) müsse konsequent umgesetzt werden, so eine Erkenntnis der Gruppe. Will heissen: Neueinschleppung verhindern, Neubefall laufend melden und Befallsherde konsequent bekämpfen. Da die Ressourcen beim Pflanzenschutzdienst knapp sind, wird zur Unterstützung ein lokaler Landwirt eingesetzt. Hans Elmiger aus Dagmersellen wird mit betroffenen Berufskollegen die Felder besichtigen und bei der Bekämpfung beratend zur Seite stehen. Eine Alternative zu einem rigorosen Vorgehen gibt es laut Heiri Hebeisen, kantonaler Pflanzenschützer, denn auch nicht. «Mit Ausdauer und dem nötigen Einsatz ist eine Tilgung möglich, wirtschaftlich langfristig lohnenswert und sinnvoll», sagt er. Betroffen in Luzern sind gut 43 ha LN. Zwei bis drei Betriebe sehr grossflächig, rund ein Dutzend weitere Ackerbauern mit kleineren Nestern, verteilt auf rund 25 Parzellen. Hotspots gibt es im Wiggertal und im Seetal. Die befallenen Flächen sind im Geoportal Landwirtschaft ersichtlich.

Pflichten auch im Aargau

Mit Luzern gleichgezogen ist seit Mai auch Nachbarkanton Aargau. Seit dem 1. Mai 2019 ist dort die revidierte Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALaV) in Kraft. Das Vorkommen von EMG ist dem Pflanzenschutzdienst durch die Bewirtschafter seitdem umgehend zu melden. Die Meldepflicht gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet bis 31. De-zember 2021. «Wie bei den bisherigen Meldungen, werden neu eingehende Meldungen oder Verdachtsfälle vom Pflanzenschutzdienst vorerst genau abgeklärt und auf der kantonalen Erdmandelgraskarte erfasst. Mit dem betroffenen Bewirtschafter wird dann eine Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet. Ebenso werden die gemeldeten Fälle auf der nationalen Meldeplattform (www.infoflora.ch) registriert», steht im Pflanzenschutz aktuell des LZ Liebegg geschrieben.

Im Kanton Luzern stehen für die Bekämpfung finanzielle Mittel  bereit. Der maximale Beitrag pro Betrieb und Jahr beträgt Fr. 5000.–. Willkommener Zustupf und Anreiz für eine rigorose Bekämpfung zugleich.

Drei Säulen gegen EMG:

Neueinschleppung verhindern: Keine Verschleppung von Sämlingen, Ernterückständen, Erde von befallenen Parzellen;  Geräte reinigen. Erde vom Verlad nicht unbehandelt zurück aufs Feld.

Neubefall melden: Kontrolle von Parzellen, Befallsstellen markieren, kartografieren, gesamte Parzelle überwachen, informieren (Lohnunternehmer, Pflanzenschutzdienst).

Bekämpfungsmassnahmen: Befallene Parzelle als letzte bearbeiten, EMG entfernen, kleine Flächen ausbaggern, mittlere Flächen (1 bis 25 Aren) sterilisieren oder aus Fruchtfolge nehmen, intensiv chemisch und mechanisch behandeln, kein Anbau von konkurrenzschwachen Kulturen (Kartoffeln, Rüben, Wurzelgemüse, Sonnenblumen) auf befallenen Flächen.