Im Frühling und Sommer sind Kontrolleure unterwegs, die Böden und Kulturen zwecks Rückstandsanalysen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) beproben. Das geschieht im Rahmen der risikobasierten Kontrollen und in diesem Jahr verstärkt. Denn der Bund finanziert ab 2025 zehnmal mehr derartige Rückstandsanalysen im Labor als bisher, nämlich 1000 Stück, mit rund einer halben Million Franken. Dies geht gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf einen Beschluss der AP 22+ zurück. Im Fokus stehe neben den ÖLN-Auflagen der Produktionssystembeitrag (PSB) für den Verzicht auf PSM.

Da der Bund Rückstandskontrollen nun verstärkt unterstützt, dürften sie auch zahlreicher durchgeführt werden – was die Wahrscheinlichkeit für Landwirt(innen) erhöht, selbst betroffen zu sein. Wie ist bei dieser Art der Kontrolle das Vorgehen und was ist, wenn man im Fall einer Beanstandung Abdrift von der Nachbarparzelle als Ursache im Verdacht hat?

Sache der Kantone

Für den Vollzug der Rückstandskontrollen sind die Kantone zuständig. Grundsätzlich sind die kantonalen Landwirtschaftsämter in der Auswahl der Kulturen und der zu überprüfenden ÖLN- bzw. Direktzahlungsprogramme frei und orientieren sich an den regionalen Besonderheiten sowie den Empfehlungen des BLW. Die Statistik des Agrarberichts zeigt in der Anzahl durchgeführter Laboranalysen grosse kantonale Unterschiede – sie reicht von null in mehreren kleinen Kantonen bis zu über 100. Mit deutlichem Abstand der statistische Spitzenreiter ist der Kanton Freiburg mit 123 Laboranalysen im Jahr 2023. Dies, da über den kantonalen Massnahmenplan Pflanzenschutzmittel ebenfalls Laboranalysen finanziert werden. Der Bund beteiligt sich an den Analysekosten nach einem Verteilschlüssel, basierend auf dem Anteil der offenen Ackerfläche und unter Berücksichtigung des Rebbaus.

In der Handhabung und Durchführung der Analysen organisiere sich jeder Kanton anders, gibt David Stöckli, Sektorenleiter Direktzahlungen in Grangeneuve FR, Auskunft. Der jährlich vom BLW verschickte Leitfaden und der regelmässige Austausch zwischen den Kantonen würden jedoch für einen einheitlichen Umgang mit den Ergebnissen sorgen.

Risikobasierte Auswahl

«Die Betriebe werden gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) risikobasiert ausgewählt», erläutert David Stöckli die Vorgehensweise. Zusammen mit dem kantonalen Pflanzenschutzdienst definiere man die Kulturen, bei denen im aktuellen Jahr besondere Risiken bestehen – z. B., weil Zulassungen für PSM entzogen wurden. «Zudem wird darauf geachtet, die Probeentnahmen über das gesamte Ackerbaugebiet im Kanton zu verteilen.»

«Die Mehrheit hat keine Rückstände.»

David Stöckli, Kanton Freiburg, über die Analyse von Pflanzen- und Bodenproben.

Kurz vor der Probeentnahme zur Rückstandsanalyse würden die Betriebsleitende in der Regel informiert, fährt Stöckli fort. «Ab diesem Zeitpunkt können sie keine Programmabmeldungen mehr vornehmen.» Für die Probeentnahme beauftragt das Landwirtschaftsamt eine Kontrollorganisation, im Fall Freiburgs die AFAPI-FIPO.

Sind die zu kontrollierenden Betriebe definiert, geht es an die Durchführung. Für die Landwirt(innen) sind dabei folgende Punkte relevant bzw. gut zu wissen.

Verpflichtungen des Betriebsleiters gegenüber dem Probenehmer: «Sie nehmen den Auftrag, den die Kontrollperson auszuführen hat, zur Kenntnis und weisen in der Regel den Feldkalender vor», erklärt David Stöckli.

Nicht ordnungsgemäss von einem Programm abgemeldet: Wird die Kontrollperson aktiv über eine Behandlung informiert, die im fraglichen Programm nicht zulässig war, werde der Mangel erfasst und auf eine Probeentnahme verzichtet. Die Kosten fürs Labor entfallen.

Zweifel am Resultat der Analyse: Innerhalb der gesetzten Frist können die Betriebsleitenden bei der Kontrollorganisation das Ergebnis anzweifeln. «Sie müssen dazu die nötigen Beweisunterlagen beilegen», sagt Stöckli. Bei einer Kürzung der Direktzahlungen sei diese ebenfalls nach Erhalt der entsprechenden Verfügung im Dezember mit den gängigen Rechtsmittelbelehrungen anfechtbar.

Verdacht auf Rückstände aus der Vorkultur, Abdrift oder Abschwemmung von Nachbarparzellen: Haben Landwirte die Vermutung, dass dies die Ursache für unzulässige Rückstände war, prüfe das Landwirtschaftsamt gemeinsam mit dem kantonalen Pflanzenschutzdienst die eingereichten Beweise. «Wir prüfen, ob die festgestellten Konzentrationen der PSM auf eine solche Herkunft schliessen lassen.»

Nur selten sanktioniert

Gebe es aufgrund der Rückstandsanalysen Beanstandungen, hätten die Bewirtschaftenden immer die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzulegen, versichert der Sektorenleiter. «Ist diese plausibel, verzichten wir auf eine Kürzung der Direktzahlungen.» Zu Beanstandungen hätten 2023 im Kanton Freiburg nicht fristgerechte Programmabmeldungen und Rückstände von auf den beprobten Kulturen nicht zugelassenen PSM geführt.

Als weiteren Grund nennt David Stöckli Mängel bei den Strukturdaten, dass also auf der Parzelle mit dem Kontrollauftrag nicht die gemeldete Kultur vorhanden war. Von den 2023 ursprünglich bei 15 Prozent der Analysen festgestellten Mängeln seien in Freiburg nach Prüfung der Stellungnahmen letztlich 6,5 Prozent tatsächlich sanktioniert worden. Die nationale Statistik weist für 2023 10 Prozent beanstandete PSM-Rückstandsproben aus – allerdings nicht, wie viele davon sanktioniert worden sind.

David Stöckli hält fest, dass die grosse Mehrheit der kontrollierten Proben keine PSM-Rückstände aufweisen würde. Bei jenen Proben mit Rückständen seien die gefundenen Mittel entweder zugelassen oder nur in sehr geringer Konzentration vorhanden.