Neues Jahr, neue Vorschriften. Bereits bekannt ist, dass bei den betrieblichen Grundkontrollen 13 neue Punkte vorgesehen sind. Diese betreffen den Gewässerschutz (die BauernZeitung berichtete). Die Kontrollen enthalten bereits heute nebst den Grundkontrollen auch sogenannte zusätzliche Kontrollen. Die Verordnung über die ­Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) wurde überarbeitet. Die zusätzlichen Kontrollen heissen seit Anfang Jahr neu risikobasierte Kontrollen.

Infos an der Wintertagung

Martin Keller ist Geschäftsführer des Beratungsrings Gemüse. Er informierte am Dienstag an der Wintertagung am Inforama Seeland in Ins BE, worauf bei den risikobasierten Kontrollen geachtet wird:

  • Mängel bei früheren Kontrollen: Was bei früheren Kontrollen beanstandet wurde, wird erneut kontrolliert.
  • Verdacht auf Nichteinhaltung: Strengere Meldepflicht bei offensichtlichen Verstössen ausserhalb des Kontrollauftrages.
  • Wesentliche Änderungen: Ob es auf dem Betrieb wesentliche Änderungen, etwa einen neuen Pouletstall usw. gibt, wird ebenfalls kontrolliert.
  • Festgelegte Bereiche: Jedes Jahr aufs Neue legt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) diejenigen Bereiche mit höherem Risiko fest, die im Rahmen der risikobasierten Kontrollen geprüft werden sollen.

Das sind die Bereiche 2020

Martin Keller informierte auch darüber, welche Bereiche für das laufende Jahr zur Kontrolle vorgesehen sind. Es sind dies:

  • Erosionsschutz und Begrünung
  • Einhaltung des Pflanzenschutzes
  • Einhaltung der Pufferstreifen (50 Zentimeter entlang von Wegen; drei Meter zu Hecken, Wald, Oberflächengewässer bei Düngereinsatz und sechs Meter zu Oberflächengewässer beim Pflanzenschutzeinsatz
  • Anforderungen der Tierwohlprogramme BTS/RAUS

Erwartete Wirkung

Eine Präsentation des BLW vom vergangenen November zeigt auf, welche Wirkung durch das neue risikobasierte Kontrollsystem erwartet wird. So soll die Effektivität gesteigert werden. Zudem wird administrative Entlastung für Betriebe ohne spezifische Risiken erwartet. Die Kontrolleure haben folgenden Auftrag:

  • Betriebsrundgang inklusive Augenschein der Tiere (ohne Schweine und Geflügelställe)
  • Kontrolle der Fokus-Kontrollpunkte
  • Offensichtliche Mängel ausserhalb der Fokus-Kontrollpunkte erfassen.