Seit Ende August ist klar, wo im Kanton Luzern Gebiete mit «geringer Prävalenz» ausgeschieden werden sollen. In diesen Gebieten, die sich besonders für den Kernobstanbau eignen, soll die Häufigkeit von Feuerbrand gering gehalten werden. Die Betroffenen haben nun 30 Tage Zeit, sich gegen die im Kantonsblatt publizierte Ausscheidung zu wehren. Die professionellen Obstbauern seien sicher einverstanden, ob allenfalls Nachbarn oder Gemeinden opponieren, werde sich zeigen, sagt Beat Felder von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa). Auch der Bund werde bei diesen Gebieten noch mitreden.

Kein Geld, keine Rodung

Die Flächen wurden recht grosszügig ausgeschieden. Schliesslich soll sich der Obstbau laut Beat Felder gerade im Kanton Luzern entwickeln können, zumal die Tierhaltung zunehmend unter Druck gerate.

Die Ausscheidung hat Konsequenzen: Die Bewirtschafter, aber auch Gemeinden und Besitzer sind verpflichtet, anfällige Wirtspflanzen für den Erwerb, aber auch Pflanzen in der Umgebung zu kontrollieren. Die Bekämpfungspflicht beschränkt sich nur mehr auf das Entfernen von befallenen Pflanzenteilen, um das Befallsniveau tief zu ­halten. Eine Rodungspflicht besteht nicht mehr, die bisherigen Schutzobjekte wurden alle aufgehoben. Und auch der Verzicht auf das Pflanzen von hochanfälligen Sorten und Zier- und Wildgehölzen kann gemäss Felder nur empfohlen werden: «Es gibt keine Rechtsgrundlage, um das durchzusetzen.»

«Massnahmen runterfahren ist verantwortbar.»

Gemäss Beat Felder vom Lawa gibt es kaum noch Meldungen von Feuerbrandfällen.

Mehr Eigenverantwortung

Es stehe kaum mehr Geld zur Verfügung, ausser für einige Stichprobenkontrollen. Die Anpassungen gehen auf die Änderung der Pflanzengesundheitsverordnung seit Januar 2020 durch den Bund zurück. «Die Baumbesitzer sind künftig selber verantwortlich für die Feuerbrandbekämpfung.» Der Druck sei aber in den letzten Jahren deutlich gesunken, aktuelle Befallsmeldungen gebe es kaum. Und nur mehr auf einigen Hochstämmern sei ein Altbefall feststellbar. «Wir haben in den ­letzten Jahren einen guten Job gemacht», meint Felder. Das ­Herunterfahren der bisherigen Massnahmen sei verantwortbar. Zudem müssten die finanziellen Ressourcen für wichtigere Ziele eingesetzt werden. «Feuerbrand kann zwar nicht ausgerottet werden, ist heute aber kaum mehr ein Problem.»

Aargau als ganzer Kanton

Luzern wolle aber nicht nichts tun, betont Felder, deshalb würden nun Gebiete mit geringer Prävalenz ausgeschieden. Wie übrigens auch in den Nachbarkantonen Schwyz und Zug. In Nidwalden, Obwalden und Uri hingegen verzichtet man darauf, weil dort kaum ein intensiver Obstbau besteht. Im Kanton Aargau wird die Strategie zur Umsetzung der neuen Bundesrichtlinien erst erarbeitet. Es werde von der Task Force Feuerbrand aber vorgeschlagen, den ganzen Kanton als Gebiet mit geringer Prävalenz auszuscheiden, weiss Othmar Eicher vom LZ Liebegg. 

 

Änderungen im Kanton Luzern

  • Sämtliche Schutzobjekte wurden aufgehoben.
  • Die Kontrollen und die Bekämpfungsstrategie konzentrieren sich auf anfällige Wirtspflanzen für den Erwerb (Apfel, Birne, Quitten) sowie anfällige Wirtspflanzen in deren Umgebung (Mostbirnen, Quitten, Weissdorn).
  • Bewirtschafter von Feuerbrand-Wirtspflanzen in Gebieten mit geringer Prävalenz sind verpflichtet, ihre Objekte selber zu kontrollieren. Dies betrifft auch Gemeinden und Besitzer oder Bewirtschafter von Feuerbrand-Wirtspflanzen in Siedlungen.
  • Die Bekämpfungspflicht beschränkt sich künftig auf das Entfernen befallener Pflanzenteile. Das Roden von befallenen Wirtspflanzen ist nicht mehr Pflicht.
  • Es ist empfohlen, auf das Pflanzen von hochanfälligen Obstsorten, Zier- und Wildgehölzen in Gebieten mit geringer Prävalenz zu verzichten.
  • Der Feuerbrand zählt neu zu den geregelten Nicht-Quarantäneorganismen. Bei Befall ab 2021 werden keine Abfindungen für entstandene Schäden mehr ausbezahlt.
  • Das Lawa führt Stichproben- Kontrollen durch.

Text Lawa