Ende 2022 läuft die fünfjährige Zulassung für den Einsatz von Glyphosat in der EU aus. Eine Neuzulassung des Unkrautvernichters wird aktuell überprüft. Egal, wie das Ergebnis ausfällt: Schweizer Landwirte werden davon betroffen sein.
Resultat: Kein Krebsrisiko
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) beauftragte vier Prüfbehörden aus Frankreich, Schweden, Ungarn und den Niederlanden mit einer Neubeurteilung der Sicherheit von Glyphosat. Nach der Auswertung von insgesamt 1500 Studien und 12'000 wissenschaftlichen Artikel kommen sie zum Schluss: Das Totalherbizid sei weder krebserregend noch schädige es das menschliche Erbgut, berichtet das deutsche «Handelsblatt». Ein chronisches oder akutes Risiko für den Verbraucher durch die Behandlung von Nutzpflanzen mit Glyphosat sei nicht erkennbar.
Widersprüchliche Ergebnisse
Glyphosat wurde im März 2015 von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), als «wahrscheinlich krebserregend» (Kategorie 2A) eingestuft.
Dies bedeutet, dass es begrenzte Hinweise auf ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gibt, aber man könne nicht auszuschliessen, dass aufgetretene Krebsfälle andere Ursachen hatten. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und die Bewertungen von Zulassungsbehörden weltweit stufen Glyphosat als sicher ein.
Kritik an der Auswertung
Glyphosat-Gegner zeigen sich entsetzt und kritisieren, dass das Urteil auf veralteten und von der Industrie erstellten Studien beruhe. Notwendig seien unabhängige Studien; zudem müsse die Wirkung auf die Artenvielfalt mitberücksichtigt werden.
Bis September haben die Gegenparteien Zeit, sich zu dem Urteil zu äussern. Danach werden die Efsa und die Europäische Chemikalienbehörde die Schlussfolgerungen überprüfen und bis Sommer 2022 der EU-Kommission eine Bewertung vorlegen. Experten halten es für möglich, dass die Zulassung für Glyphosat für weitere fünf Jahre verlängert wird. Doch letztendlich müssen mindestens 14 von 27 EU-Staaten dafür oder dagegen stimmen.
Wie weiter in der Schweiz?
Hierzulande darf Glyphosat bisher im professionellen wie auch im privaten Bereich in bewilligten Kulturen und mit Auflagen eingesetzt werden (siehe BLW-Pflanzenschutzmittelverzeichnis), zumindest bis Ende 2022. Denn sollte die EU Glyphosat danach verbieten oder für weitere fünf Jahre zulassen, werde das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) diesen Entscheid berücksichtigen und ebenfalls für die Schweiz aussprechen, sagt das BLW auf Nachfrage der BauernZeitung.