Im Kanton Schaffhausen gibt es zwei kantonale sowie 14 kommunale Vernetzungsprojekte. Ziel dabei ist es, auf Kulturland ökologisch wertvolle Lebensräume miteinander zu vernetzen und die Artenvielfalt zu fördern. Zielarten sind beispielsweise gefährdete Kulturlandvögel wie die Feld- und Heidelerche oder auch der Feldhase, seltene Heuschrecken- und Tagfalterarten, Orchideen und gefährdete Arten der Ackerflora.

Neue Massnahmen wurden vorgestellt

Die Vernetzungsprojekte wurden vor rund 20 Jahren initiiert, einige von ihnen kommen nun in die vierte Phase 2022 – 2025. Die entsprechenden Bewirtschaftungsmassnahmen für beitragsberechtigte Vernetzungsflächen, die sich teilweise von der vorhergehenden Projektphase unterscheiden, wurden kürzlich veröffentlicht. «Wir haben die Richtlinien für die Projekte weiterentwickelt. Dabei wurden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wie auch Rückmeldungen aus der Praxis Rechnung getragen», sagte Marco Bertschinger vom kantonalen Planungs- und Naturschutzamt (PNA) am 24. Februar 2022 an einem Praxis-Flurgang in Neunkirch. An der gut besuchten Veranstaltung mit gegen 100 Teilnehmer(innen) wurde vor allem über die Neuerungen gegenüber früheren Projektphasen informiert.

Es gibt viele mögliche Kleinstrukturen

Am Beispiel des Vernetzungsprojekts Klettgau wurde aufgezeigt, welche Vernetzungsmassnahmen sich auf den verschiedenen Typen von Biodiversitätsflächen (BFF) wie extensive Wiese, Buntbrache, Hecke, Ackersaum oder eine strukturreiche Rebfläche anbieten. Beispiele von Massnahmen, die angemeldet werden können:

Altgrasstreifen: Bei jedem Schnitt sind 10 Prozent der Wiese als Altgras stehen zu lassen. Dieser Altgrasanteil muss zudem überwintert werden, Herbstweide ist nur bei trockenen Bodenbedingungen möglich. Der früheste Schnittzeitpunkt ist der 15. Juni.

Wiese mit gestaffelter Nutzung: Befindet sich die Wiese in einem Wachtelbrutgebiet, ist auch eine gestaffelte Nutzung möglich. Um die Wildtierart zu fördern und auf die Brutzeiten Rücksicht zu nehmen, muss ein Teil der Wiesen zwischen dem 20. Mai und dem 1. Juni geschnitten werden.

Kleinstruktur: Kleinstrukturen bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Dabei handelt es sich etwa um einzelne Bäume, Totbäume, Büsche, Ast- oder Steinhaufen, natürliche Gräben oder Feucht- und Nassstellen. Auch eine Trockenmauer im Rebberg ist ein Beispiel dafür. «Häufig muss man gar nicht lange suchen, viele der Kleinstrukturen sind bereits vorhanden», sagte Gabi Uehlinger vom PNA. Da sie auf verschiedenen Biodiversitätsflächen vielfältig eingesetzt werden können, kommt den Kleinstrukturen als Massnahme eine grosse Bedeutung zu.

Welche Massnahmen sich auf einem Betrieb am besten eignen, muss individuell angeschaut werden. Dazu bietet das Planungs- und Naturschutzamt entsprechende Beratung an.

Da die Projektrichtlinien neu eingeführt werden, haben Projektteilnehmer(innen) dieses Jahr etwas mehr Zeit zum Planen: Obwohl die BFF und die Massnahmen auf dem AGATE-Portal im Kanton Schaffhausen bis am 25. März eingetragen werden müssen, bleibt bis am 1. Mai Zeit, um Anpassungen vorzunehmen.

Weitere Informationen und detaillierte Merkblätter sind beim Landwirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen erhältlich: www.sh.ch

Nisthilfe als Massnahme

[IMG 2]Das Anbringen von Nistkästen gilt in den Vernetzungsprojekten als anrechenbare Massnahme, um in Hochstamm-Obstgärten, bei standortgerechten Einzelbäumen sowie auf Rebflächen die Artenvielfalt zu fördern. Um verschiedenen Vogelarten Nisthilfen zu bieten, sollten unterschiedliche, artspezifische Nistkastentypen aufgehängt werden. Idealerweise ist vorgängig abzuklären, welche Vögel in der Gegend brüten. Pro zehn angemeldete Bäume ist eine Nisthilfe einzurichten, pro Hektare kann etwa mit einer Anzahl von drei gerechnet werden. Zu viele Kästen gleicher Art können zu unerwünschter Konkurrenz führen. 

Anteil der Biodiversität

Im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ist vorgeschrieben, dass der Anteil an Biodiversitätsflächen (BFF) an der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) 7 Prozent und an den Spezialkulturen 3,5 Prozent betragen muss. Bei den BFF gelten zumeist ein Düngeverbot und spezielle Pflegevorschriften (z.B. Ansaatmischung, Schnittzeitpunkt). Im Kanton Schaffhausen lag der Anteil von BFF im Jahr 2020 über 19 Prozent der LN. Je nach BFF-Typ unterscheidet man die Qualitätsstufe I (Basis) und bei Vorhandensein von genügend Zeigerarten die Qualitätsstufe II.