Per 4. Juni hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Weisungen der Zulassungsstelle überarbeitet. Das entsprechende Merkblatt enthält Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Übermässige Drift vermeiden

Risikominderungs-Massnahmen betreffend Drift: Für PSM, bei deren Anwendung Drifteinträge ein Risiko für Mensch oder Umwelt darstellen, muss entlang von bestimmten Flächen eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden.

  • Werden gleichzeitig mehrere PSM in Tankmischung angewendet, so ist die grösste der geforderten Pufferzonen-Breiten einzuhalten.
  • Um eine übermässige Drift zu vermeiden, darf beim Ausbringen der PSM die Windstärke 5,3 m/s (19 km/h) nicht überschreiten.
  • Ebenfalls darf beim Ausbringen der PSM in Flächenkulturen der Spritzbalken nicht mehr als 50 cm über dem Bestand geführt werden.

Pufferzonen entlang von Oberflächengewässern: Für PSM, bei deren Anwendung allfällige Drifteinträge ein Risiko für Wasserorganismen darstellen, muss entlang von Oberflächengewässern eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden. Die Breite dieser Pufferzone wird auf der Etikette in einem Satz SPe 3 aufgeführt.

Pufferzonen entlang von Biotopen und blühenden Pflanzen in benachbarten Parzellen: Für PSM, bei deren Anwendung allfällige Drifteinträge ein Risiko für Nichtzielarthropoden, Nichtzielpflanzen oder Bienen darstellen, muss entlang von Biotopen und blühenden Pflanzen in benachbarten Parzellen eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden. Die Breite dieser Pufferzone wird auf der Etikette in einem Satz SPe 3 respektive SPe 8 aufgeführt.

Pufferzonen entlang von Wohnflächen und öffentlichen Anlagen: Für PSM, bei deren Anwendung allfällige Drifteinträge ein Risiko für Anwohner auf ihren Grundstücken oder für Dritte in Parks, Gärten, Sport- und Freizeitanlagen, Pausenplätzen, Spielplätzen oder entlang von Schulen und Gesundheitseinrichtungen darstellen, muss entlang dieser Flächen eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden.

Die Kombination macht es aus

Diese unbehandelte Pufferzone beträgt (je nach Risiko 3, 6 oder 20 m) zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen. Diese Distanz kann man beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduzieren. Dies ist dann möglich, wenn durch die Kombination mehrerer bzw. durch die Auswahl von besonders wirkungsvollen Massnahmen eine erhöhte Driftreduktion erreicht wird.

Abschwemmung verhindern

Die angepassten Vorschriften zur Risikominderung von Abschwemmung finden Sie auf der Seite des BLV unter «Weisungen der Zulassungsstelle».