In den letzten Jahren wurde öfters über die Borstenhirse und das Berufkraut geredet. Hier die wichtigsten drei B’s zu diesen beiden Pflanzen.
Befallene Standorte
Borstenhirse: Die Borstenhirse kommt an trockenen Standorten vor, zum Beispiel an Strassenrändern und flachgründigen Stellen, und verbreitet sich von dort aus. Die Samen gelangen aus durchfahrenden Ladewagen oder durch Vögel an diese Stellen. Ebenfalls kann der Samen durch zugekauftes Stroh oder Dürrfutter auf den Betrieb und anschliessend durch die Gülle oder den Mist auf die Parzellen gelangen.
Berufkraut: Das Berufkraut kommt in extensiveren Flächen vor. Die Verbreitung geschieht durch den Wind, ähnlich wie beim Löwenzahn oder der Kratzdistel, dies jedoch kilometerweit. Oft beginnt sie an Waldrändern zu wachsen, da dort der Wind gestoppt wird. Eine Pflanze kann zwischen 10'000–50'000 Samen produzieren und sich somit schnell in einem Bestand ausbreiten.
Problempflanzen beobachten
Borstenhirse: Die Borstenhirse kann schon im Frühling keimen, wenn dieser trocken und warm ist. Die Jungpflanze hat einen roten Stielansatz und einzelne, lange Wimpern an der Blattscheide. Die Köpfe werden je nach Witterung ab Mitte Juni bis Ende August geschoben, somit im 2. und 3. Emdschnitt.
Berufkraut: Das Berufkraut beginnt je nach Witterung ab Anfang April schnell zu wachsen, die Blütezeit ist normalerweise von Juni bis September. Wenn die Borstenhirse oder das Berufkraut in anderen Parzellen gesehen wird, sollte der Bewirtschafter darauf hingewiesen werden. Eine frühzeitige Bekämpfung hilft nicht nur den betroffenen Parzellen.
Bekämpfung einleiten
Borstenhirse: Wenn die Borstenhirse vereinzelt in Parzellen vorkommt, sollte diese ausgerissen werden. Bei flächigem Vorkommen kann sie durch verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen zurückgedrängt werden.
- Schnitthöhe > 8 cm
- Dichte Grasnarbe
- Versamung der Leitgräser
- Übersaat mit trockenheitsresistenten Gräsern (Knaulgras/Rohrschwingel)
- Kein Schnitt und keine Gülleausbringung zu Beginn von längeren Hitzephasen
- Keine Schäden durch Gülle (Verätzung und Güllenmadli) verursachen, d. h. Gülle gut verdünnen
- Feucht einsilieren – die Säure reduziert die Keimfähigkeit der Samen
Berufkraut: Das Berufkraut sollte ausgerissen werden, dazu eignet sich ein grosser Schlitzschraubenzieher, mit dem von der Seite unter die Wurzel gestochen wird. Durch Anheben des Schraubenziehers und gleichzeitigem Ziehen am Stiel kann die Pflanze leicht ausgerissen werden. Anschliessend ist es wichtig, sie mitzunehmen, da die Samen Notreifen. Am besten einmal Anfang Juni, dann beim Mähen und anschliessend im Herbst ausreissen. Durch das Mähen wird lediglich das Versamen der aktuellen Blüten verhindert, das Berufkraut bildet neue Stiele unterhalb der Schnittstelle.
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Wenn das Berufkraut an öffentlichen Stellen, Autobahnein- und -ausfahrten oder entlang an Zugstrecken gesichtet wird, sollte das Landwirtschaftsamt oder die Gemeinde / der Kanton darüber informiert werden.