Im Zuge einer gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln 2021 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entsprechende Änderungen der Auflagen für die Anwendung gewisser Wirkstoffe vorgenommen. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um herbizide Wirkstoffe im Feld-, Gemüse- und Obstbau. Wir haben einige Änderungen im Feldbau aufgelistet. Folgende Wirkstoffe sind betroffen:
2,4-D (verschiedene Produkte): Beim Ansetzen und Ausbringen von Herbiziden mit dem Wirkstoff 2,4-D ist das Tragen von Schutzkleidung erforderlich. Zudem gibt es neue Sicherheitshinweise in Bezug auf die Umwelt (SPe 3).Bei bestimmten Produkten darf die Anwendung nur an Tagenmit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20°C und Nachttemperaturen über 5°C stattfinden. Die Einzelbehandlung auf Wiesen und Weiden ist u. a. mit Titan, Tricera oder Duplosan KV-Combi nicht mehr erlaubt.
Isoxaflutole (Adengo): Es gibt neue Sicherheitshinweise in Bezug auf die Umwelt (SPe 2, 1 und 3).
Metsulfuron-Methyl (Finy): Hier sind in Sommergetreide und Wintergetreide unbehandelte Pufferzonen von 20 bzw. 50 m zu Biotopen einzuhalten. Die Anwendung in Gerste, Hafer, Roggen, Triticale und Weichweizen wurde widerrufen – diese Auflage tritt erst am 15.10.2024 in Kraft.
Propoxycarbazone (Agiliti, Atlantis Flex): Die Aufwandmenge wird auf max. 0,3 kg Produkt/ha reduziert. Die Anwendung darf nur im Stadium BBCH 20–32 des jeweiligen Getreides erfolgen.
Pyridate (verschiedene Produkte): Auch hier ist beim Ansetzen und Ausbringen auf Schutzkleidung zu achten. Je nach Produkt gibt es Auflagen betreffend SPe3.
Sulfosulfuron (Monitor): Es gibt neue Sicherheitshinweise in Bezug auf die Umwelt (SPe 1 und 3). Das Produkt darf nur im Frühjahr, Nachauflauf im Stadium BBCH 23–32 (Triticale, Weizen) ausgebracht werden.
Zudem müssen bei der Ausbringung von Schneckenbekämpfungsmittel auf der Basis von Eisen-III-Phosphat von Hand im Feld-, Gemüse-, Beeren-, Obst- und Weinbau Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug getragen werden.
Hier gehts zu den neuen Anwendungsvorschriften für den Feldbau, Gemüsebau, Obstbau, Beerenbau, Weinbau und Zierpflanzenbau.