Seit Jahrzehnten gibt es das System der Vertragsaufzucht. Welches Abrechnungsmodell bietet für die beteiligten Parteien am meisten Vorteile? Unklare Abmachungen oder gar vertragslose Verhältnisse laufen so lange gut, bis ein Tier nicht den gewünschten Erwartungen entspricht. Dann beginnen die Probleme. In der Praxis werden meist Monats- oder Tagespauschalen vereinbart. Leider fehlen manchmal Abmachungen über die in der Pauschale inbegriffenen oder ausgeschlossenen Leistungen. Wer trägt die Kosten für Krankheit, Besamung, Fruchtbarkeitsprobleme, Unfall oder gar Tod?

Das «neue» System

Seit 2016 gibt es das «neue» System des Aufzucht- und Rückkaufvertrages, welches die Preise für den Rückkauf den tatsächlichen Marktbedingungen anpasst. Die Vertragsparteien vereinbaren bei der Abgabe des Kalbes, dass sie bei der Rückgabe des Rindes die Preise der Preisfestsetzungskommission übernehmen.

Diese bestimmt den Preis mithilfe eines Indexes, in dem die aktuellen Milch- und Schlachtviehpreise sowie der Preis des Nutzviehs an den Auktionen berücksichtigt wird. Die Preisfestsetzungskommission setzt sich paritätisch aus Vertretern der Aufzüchter und der Abgeber zusammen. Dieses «neue» System bringt also den Vorteil mit sich, dass sich beide Parteien auf aktuelle und der aktuellen Marktlage angepasste Preise stützen können. Zusätzlich werden die Monatspauschalen aufgrund des Erstkalbealters (EKA) abgestuft. So werden die unterschiedlichen Fütterungskosten für eine intensive respektive für eine extensive Aufzucht in der Monatspauschale berücksichtigt.

Nachteil des Vertrages

Ein Nachteil muss jedoch trotzdem erwähnt werden: Zum Zeitpunkt der Abgabe des Kalbes weiss nämlich keine der beiden Parteien, zu welchem Preis das Rind einmal zurückgeht. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Vorteile der konsequenten Anwendung des Aufzucht- und Rückkaufvertrages diesen Nachteil deutlich überwiegen.

Die Preise steigen

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Monatspauschalen monatlich um rund 10 Franken. Dieser Preisaufschlag hat zur Folge, dass die Aufzucht pro Tier je nach Aufzuchtdauer im Aufzuchtvertrag um rund 200 Franken teurer wird. Betrachtet man die deutlich gestiegenen Preise der Schlachttiere und die markant gestiegenen Preise an den Auktionen, so ist es nur fair, dass die Aufzuchtbetriebe von diesem Aufschwung im Markt mit profitieren können.

Monatspauschale für den Rückkauf ab dem 15. August 2021

Erstkalbealter in Monaten

<24

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

>34

Monatspauschale Konventionell (Fr).

130

130

125

120

114

109

106

102

99

96

92

89

89

Monatspauschaule Bio (Fr.)*

140

140

135

130

124

119

116

112

109

106

102

99

99

* Die Biopreise kommen nur zur Anwendung, wenn beide Parteien biologisch arbeiten.

Vergleich des Rückkaufpreises zwischen intensiver und extensiver Aufzucht

  Alter des Kalbes bei der Abgabe (Monat) Dauer im Aufzuchtbetrieb (Monat) Erstkalbealter (Monat)

Monatspauschale

(Fr.)

Rückkaufspreis (Fr.)
intensiv 4 19 24 130 2470
extensiv 4 29 34 89 2581

Ein Vergleich zwischen einer intensiven und einer extensiven Aufzucht zeigt, dass der Rückkaufspreis des älteren Rindes nur geringfügig teurer kommt, als in der intensiven Aufzucht.

Was passiert bei einer Schlachtung?

Sollte das Tier aus irgendeinem Grund während der Aufzucht geschlachtet werden müssen, so gehört der Schlachterlös aufgrund des Aufzucht- und Rückkaufvertrags dem Aufzuchtbetrieb. Der Aufzuchtbetrieb muss jedoch seinem Vertragspartner das verlorene Kalb zu einem definierten Preis zurückvergüten. Dieser Kälberpreis wird ebenfalls von der Preisfestsetzungskommission basierend auf den Tränkerpreisen und einem Marktwertzuschlag festgelegt. In den meisten Fällen kommt der Kälberpreis nicht zur Anwendung. Der Wert des Kalbes wird im Normalfall beim Wechsel vom Abgeber zum Aufzuchtbetrieb nicht bezahlt, da das Kalb (oder dessen Wert) ja bei der Rückgabe des Rindes noch immer im Tier enthalten ist.

Kälberpreise gültig ab dem 15. August 2021

Alter (Monat) 1 2 3 4 >4
Preis konventionell (Fr.) 475 575 675 775 775
Preis Bio (Fr.) 505 605 705 805 805

 

 

 

* Die Biopreise kommen nur zur Anwendung, wenn beide Parteien biologisch arbeiten

Der Schlüssel zum Erfolg

Auch andere Risiken und damit die Frage der Übernahme von nicht vorhersehbaren Kosten sind in diesem Kaufvertrag klar geregelt. Die Kosten für die Belegung im Wert von 70 Franken trägt gemäss Vertrag der Aufzuchtbetrieb. Sonderwünsche für spezielle Genetik können selbstverständlich zusätzlich vereinbart werden. Doch trotz der vielen geregelten Punkte ist zu erwähnen, dass das miteinander Reden und Informieren, wenn es beispielsweise einem Tier mal nicht so gut geht, unabdingbar bleibt. Denn gegenseitiges Vertrauen und Verständnis ist eine nötige Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertragsaufzucht.