Immer mal wieder machen den Landwirten Krähen zu schaffen. Bevorzugt in den Frühlings-, aber auch Herbstmonaten sorgen sie für Schäden. Zum einen an Ackerkulturen durch das Fressen der Saat. Dort sind insbesondere der Mais, aber auch Sonnenblumen und andere Kulturen betroffen. Mais mag der schwarze Vogel auch, wenn dieser geerntet ist und in Ballen am Feldrad abholbereit steht. Dann picken Krähen die Ballen auf. Auch Netze halten sie nicht davon ab.

Rabenvögel sind gescheit

Krähen sind nicht gleich Krähen. «Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Rabenvögel sind in erster Linie auf Raben- und Nebelkrähen, lokal auch auf Saatkrähen zurückzuführen», heisst es bei der Vogelwarte Sempach. Sie alle gehören zu der Gruppe der Rabenvögel. Ihnen allen eigen ist, dass sie äusserst intelligent und anpassungsfähig sind. Vertreiben oder fernhalten ist daher schwer, denn relativ schnell erkennen die Vögel, dass es sich bei den Abwehrmassnahmen um einen Bluff handelt, den sie getrost ignorieren können.

Schäden werden nicht erhoben

Dennoch erhält der Schweizer Bauernverband (SBV) selten Rückmeldungen zu Krähenschäden. Zudem würden diese bis heute auch nicht erhoben. «Wir verfügen daher nicht über konkrete Angaben wie Schadensmeldungen oder Ähnliches», erklärt Niklaus Ramseyer vom SBV auf Anfrage. Die Krähenschäden hätten in den letzten Jahren auch nicht zugenommen und seien gemäss Einschätzung des SBV, verglichen mit anderen Schäden durch Wildtiere, eher auf einem überschaubaren Niveau. «Mit dem Wegfall von Mesurol zur Saatgutbeizung fällt jedoch die wichtigste direkte Bekämpfungsmethode fürs kommende Jahr weg, was je nach Region durchaus problematische Folgen haben könnte. Zwar gibt es mit Korit einen Ersatz, das Produkt wird jedoch nicht von allen Saatgutherstellern verwendet», weiss Ramseyer. «Grundsätzlich empfehlen wir den Landwirten, wenn möglich nur bei guten Bedingungen zu säen, um ein schnelles Auflaufen der Bestände zu fördern», ergänzt er. Zudem sei eine ausreichende Saattiefe wichtig.

Selbsthilfe im Kanton Bern geregelt

Im Kanton Bern sind in den vergangenen Jahren immer wieder vereinzelte Betriebe stark von Schäden durch Krähen getroffen worden. «Rabenkrähen, Saatkrähen und Kolkraben sind im Kanton Bern jagdbare Vogelarten. Jägerinnen und Jäger dürfen diese Arten im Rahmen ihrer Jagdbewilligung erlegen», erklärt das Jagdinspektorat des Kantons Bern auf Anfrage der BauernZeitung nach der Bejagung der Krähen. Da diese Tiere in landwirtschaftlichen Kulturen erheblichen Schaden anrichten könnten, gäbe es nebst der jagdlichen Regulierung noch die sogenannte Selbsthilfe für die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Kulturen und Liegenschaftsbesitzer.

Wildhut benachrichtigen

Bei der Jagd auf Krähen wird entweder per Einzelschuss die eine oder andere Krähe auf den Feldern erlegt, oder es wird ein getarnter Unterstand errichtet und mittels künstlicher Lockkrähen werden die Krähenschwärme angelockt und so über einige Stunden die anfliegenden Krähen erlegt, erklärt das Jagdinspektorat die Jagdmethode auf Krähen. Eine für die Jagd festgelegte Schadschwelle an landwirtschaftlichen Kulturen gibt es nicht. «Entweder benachrichtigt der Landwirt bei Schäden die Wildhut oder die Jägerschaft und bittet um Hilfe oder die Jägerinnen nehmen von sich aus die Jagd auf», erklärt das Jagdinspektorat. So können betroffene Bauern und Bäuerinnen demnach bei der Wildhut entsprechend um Unterstützung bitten.

Vergrämen geht auch

Eine Alternative zum Abschuss von schadenstiftenden Krähen sei zudem die Vergrämung. «Früher wurden oft tote Krähen bei Kirschbäumen oder auf Maisfeldern zur Schadenabwehr aufgehängt. Da Krähen sehr lernfähig sind, kann das Auslegen einer toten Krähe für die Artgenossen eine abschreckende Wirkung erzielen und ein Feld vor Schäden schützen. Da das Aufhängen einer toten Krähe zwar wirksam ist, aber dadurch das Volksempfinden gestört werden kann, empfehlen wir diese Massnahme nicht», so das Jagdinspektorat. Dieselbe abschreckende Wirkung könne auch erzielt werden, wenn sogenannte Rupfungen auf dem Feld simuliert werden. «Eine natürliche Rupfung entsteht, wenn ein Falke eine Krähe schlägt und diese vor Ort rupft. Wenn man eine solche Rupfung auf einem Feld mittels Krähenfedern simuliert, schreckt dies die anderen Krähen ab.»

Saatkrähen nehmen zu

In Sachen Entwicklung der Krähe sei es nicht einfach, eine allgemeingültige Aussage zu machen. «Die Saatkrähen haben in den letzten 20 Jahren sicher zugenommen», erklärt das Jagdinspektorat. 1963 brütete zum ersten Mal ein Saatkrähenpaar in der Schweiz. Nach 50 Jahren Ansiedlung und Fortpflanzung brüteten 2012 bereits rund 5500 Saatkrähenpaare in rund 230 Kolonien, weiss die Vogelwarte Sempach. Noch sind die Rabenkrähen aber zahlenmässig die häufigste Krähenart. Eine Zunahme des Bestandes konnte in den letzten Jahren im Kanton Bern nicht festgestellt werden. Die Zunahme erfolgte in den Achtzigerjahren mit der Zunahme des Maisanbaues in der Schweiz.

Grundsätzlich gelten die Krähenarten aber als Nützlinge. «Sie fressen sehr viele Schädlinge von den Feldern und räumen alle toten Tiere weg und vertilgen auch sonst alles, was an Fressbarem herumliegt», ergänzt das Jagdinspektorat des Kantons Bern.

Schonzeit, aber nicht alle

Rabenkrähe und Saatkrähe geniessen vom 16. Februar bis 31. Juli eine Schonzeit und sollen nicht bejagt werden. Für Rabenkrähen, die in Schwärmen auftreten, gilt auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen allerdings keine Schonzeit, wie die Verordnung über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel regelt.