Der Schweizerische Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) kritisieren die Einsprachen von Umweltverbänden gegen die Wolfsjagd in den Kantonen Graubünden und Wallis. Diese seien unverständlich und torpedierten die präventive Regulierung der Wolfspopulation.
Kein Verständnis für den Schritt
«Das exponentielle Wachstum des Wolfsbestandes gilt es jetzt zu stoppen, damit in den kommenden Jahren nicht noch stärkere Eingriffe nötig werden», halten SBV und SAV in einer gemeinsamen Mitteilung fest. Das Ziel der laufenden Regulierung sei Verhältnismässigkeit – genau diese sei aber in Graubünden und im Wallis nicht mehr gegeben. In der Schweiz lebten mittlerweile rund 300 Wölfe, die meisten davon notabene in den Alpen. Dadurch steige der Druck auf die Alpwirtschaft weiter und die Bewirtschaftung ganzer Gebiete werde infrage gestellt, monieren die beiden Verbände.
Durch die Einsprachen werde die Regulierung der Raubtiere nun «massiv erschwert», heisst es in der Mitteilung. Der SBV und der SAV bedauern demnach die Einsprachen und haben kein Verständnis für diesen Schritt der Umweltverbände. Die Kombination von Herdenschutzmassnahmen und konsequenter Regulierung des Wolfes stelle eine ausgewogene Lösung für die Koexistenz von Mensch und Wolf dar, schliesst die Mitteilung.
Grünes Licht für Jagd auf Lenzerhorn- und Beverinrudel
Am Montagabend teilte der Kanton Graubünden mit, die Wolfsjagd in Teilen des Kantons wieder aufzunehmen, obwohl eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Mittlerweile kenne man die Details der am Freitag eingereichten Beschwerde, hiess es zur Begründung. Sie richte sich nur gegen einen Teil der am 1. Dezember gestarteten «proaktiven Regulation».
Gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels seien keine gerichtlichen Schritte eingeleitet worden. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten.
Beschwerden gegen Graubünden und das Wallis
Die Bündner Behörden hatten am Freitag die gesamte Wolfsjagd gestoppt und dies mit der beantragten aufschiebenden Wirkung der Beschwerden begründet. Die Naturschutzorganisationen wollen mehrere Verfügungen für Abschüsse von Wölfen in den Kantonen Graubünden und Wallis gerichtlich überprüfen lassen. Sie sehen geltendes Recht verletzt und reichten zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Eine betrifft den Kanton Graubünden, die zweite den Kanton Wallis.