Winterzeit ist Bürozeit – in diesem Winter ganz besonders. Denn die Neuerungen, die im Rahmen der Agrarpolitik (AP) auf allen Höfen Einzug halten, fordern nicht nur auf dem Feld und im Stall ihren Tribut, sondern auch vor dem Computer. Heute Freitag öffnet das Gelan-Erhebungsfenster, das den Bewirtschaftenden aus den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn ermöglicht, ihre Strukturdaten zu erfassen.
Jetzt heisst es wieder: Erheben und kontrollieren
Die neuen Programme wie auch die zahlreichen neuen Anforderungen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ziehen Kontrollen nach sich. Wie KUL-Geschäftsleiter Marcel von Ballmoos an einer Tagung am Mittwoch am Inforama Rütti in Zollikofen erklärte, macht die AP auch dem Kontrollwesen Probleme – nicht nur den Landwirtinnen und Landwirten. «Komplizierter darf es nicht mehr werden», so von Ballmoos.
Ein kurzer Rückblick auf das Kontrolljahr 2022 zeigt, dass bereits hier nicht alles rund gelaufen ist. Im vergangenen Jahr wurden im Einzugsgebiet der KUL Carea 1300 Betriebe hinsichtlich der neuen Gewässerschutz-Kontrollpunkte überprüft. Bei über 65 Prozent der Betriebe wurden dabei Mängel festgestellt. Rund ein Fünftel dieser Fälle mussten dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) übergeben werden, während die übrigen Beanstandungen durch die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit vernünftigem Aufwand zu beheben gewesen waren.
«Komplizierter darf es nicht mehr werden.»
Marcel von Ballmoos, Geschäftsleiter KUL-Carea
Anforderungen unbedingt einhalten
Diese Gewässerschutzkontrollen werden auch im eben erst begonnenen Jahr weitergehen. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten laut Marcel von Ballmoos viele Mängel vermieden werden. «Wartet nicht auf die Kontrolle, sondern verbessert – wenn nötig – bereits im Vorfeld die Situation», sagt er.
Laufhof/Auslauffläche: Ein permanent zugänglicher Laufhof für Rindvieh und Schweine muss einen dichten Belag aufweisen (ohne sichtbare Mängel). Zudem muss die Entwässerung in die Güllegrube passieren. Übrige Laufhöfe (z. B. Pferde, Ziegen usw.) dürfen keinen Morast aufweisen und die Entwässerung muss breitflächig über die bewachsene Bodenschicht oder in einen Güllebehälter geschehen.
Betankungsplatz: Der Platz ist dicht und hat keine Löcher. Nicht überdachte Plätze entwässern in eine Güllegrube, einen Sammelschacht oder via Ölabscheider in die ARA. Die Grösse des Betankungsplatzes richtet sich nach der Schlauchlänge der Betankungsanlage (Schlauchlänge plus einen Meter).
Lagerung Treibstoffe, Öl usw.: Es braucht eine bauliche Massnahme, welche den Abfluss verhindert. Ebenfalls geht eine Auffangwanne, welche mindestens 100 Prozent der Grösse des grössten Gebindes entspricht. Weiter ist absorbierendes Material vorhanden (Sägemehl oder Ölbinder). Es darf kein Austritt von Flüssigkeit sichtbar sein.
Mistlagerung: Es darf kein Mist neben der Lagerfläche gelagert werden und nicht zu Austritt von Mistwasser kommen. Dafür sind Randbordüren erforderlich oder es muss genügend Gefälle vorhanden sein. Zwischenlagerung von Mist ist während max. sechs Wochen möglich. Das Lager muss abgedeckt sein und es darf kein Mistwasser sichtbar sein. Weiter ist der Gewässerabstand einzuhalten. Geflügelmist darf nicht zwischengelagert werden.