Immer wieder geben die Normalstösse auf den Alpen zu reden. Für die einen sind Berechnungen pro Grossvieheinheiten (GVE) zu tief, für die anderen sollte man an den Normalstössen möglichst nichts verändern. Immer noch gilt die Regel: Ein Normalstoss entspricht einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen.
Rinder fressen heute mehr
Hingegen wird das Jungvieh bei der Berechnung der Normalstösse mit 0,6 GVE berechnet. «Zu tief», findet der Alphirte Ruedi von Büren aus Buochs NW. «Die Rinder haben sich verändert, sind grösser, fressen heute viel mehr als früher. Statt mit 0,6 müssten trächtige Rinder mindestens mit 0,7 GVE eingestuft werden», ist von Büren überzeugt. Denn es gebe Rinderalpen, die wegen der GVE-Faktoren die Normalstösse knapp nicht erreichen würden und ihnen so Kürzungen der Sömmerungsbeiträge drohen würden. Mehr Tiere auf diese Alpen aufzuführen, sei kaum realistisch, ebenso wenig wie die Verlängerung der Alpzeit. «Je mehr Tiere und je länger die Tiere hierbleiben, umso weniger Erholungszeit haben die Alpen», ist Ruedi von Büren überzeugt. Das würde zudem den Böden schaden.
Unterschiede je nach Haltung
«Dieses Anliegen wurde bereits mehrmals vorgebracht. Auch beim Jungvieh sind Futterverzehr und Nährstoffausscheidung nach Rasse und Haltung unterschiedlich. Eine Änderung der GVE-Faktoren ist sicher nicht vorgesehen», sagt Jonathan Fisch, Mediensprecher beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Auch betreffend der Sömmerungsbeiträge hat das BLW eine klare Haltung, denn es stimme nicht, dass sich diese wegen den GVE-Berechnungen negativ auswirken könnten. Denn: «Die Sömmerungsbeiträge werden auf Basis des festgelegten Normalbesatzes ausgerichtet, wenn der effektive Besatz im Beitragsjahr zwischen 75 und 110 Prozent des Normalbesatzes liegt», hält Jonathan Fisch fest. Würden die GVE-Faktoren für Rinder nach oben angepasst, bekämen wohl einige Alpen eher wegen Überbesatz ein Problem. Eine Erhöhung der GVE-Faktoren hätte im übrigen auch Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz. «Im Rahmen der Vernehmlassung des Verordnungspakets 2018 wurden die Auswirkungen der Erhöhung der GVE-Faktoren für Jungvieh ausführlich dargestellt. Infolge der höheren GVE-Werte würden zirka 15 Millionen Franken mehr Direktzahlungen zu den Rindviehhaltern fliessen. Der Normalbesatz der meisten Sömmerungsbetriebe müsste wohl der aktuellen Situation angepasst werden», hält Fisch fest.
Berechnung der Normalstösse
Auf Alpen sind die Normalstösse genau definiert, um eine Über- oder Unternutzung zu vermeiden. Grundlage für die Berechnung war der Normalbesatz vor über
20 Jahren. Ein Normalstoss entspricht einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen. Daraus berechnet werden die Sömmerungsbeiträge. Wird eine Alp überbestossen, gibt es Abzüge. Bei einem Unterbesatz in den letzten drei Jahren unter 75 Prozent legt der Kanton einen neuen Normalbesatz fest. Das verändert auch die Beitragshöhe.
Bei Kühen ist es anders
Nicht wie bei den Rindern gebe es bei den Kühen keine Unterschiede, betreffend der GVE-Faktoren. So gelte eine leichte Dexter-, wie auch eine schwere Charolais-Kuh als eine Grossvieheinheit. «Die GVE-Werte sind relevant in Bezug auf den Mindesttierbesatz bei den Versorgungsicherheitsbeiträgen und bei den Tierwohlbeiträgen. Bei der Nährstoffbilanz werden Unterschiede mit Korrekturen mindestens teilweise bereinigt. Eine Unterscheidung hätte administrativen Mehraufwand für alle Beteiligten zur Folge», sagt der BLW-Sprecher.
Kleine Anpassungen möglich
Dementsprechend werden auch in Zukunft die GVE-Berechnungen auf den Alpen nicht verändert. «Wenn aber künftig die Tierdaten für Schafe und Ziegen bei den Rindern und Pferden ab der Tierverkehrsdatenbank bezogen werden, werden Anpassungen erforderlich sein», weiss Jonathan Fisch. Im Klartext heisst das, dass die Tierkategorien für die Schafe und Ziegen im Anhang der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung überarbeitet werden. Dies könnten auch kleine Anpassungen der GVE-Faktoren zur Folge haben.