Einer, der schon früh auf den Betriebszweig Pensionspferde gesetzt hat, ist Andreas Jenni aus Scheuren. Zusammen mit seiner Partnerin Tamara Berger führt er einen Milchwirtschafts- und Ackerbaubetrieb mit Pferdehaltung. «Wir haben zurzeit neun eigene und dreizehn Pensionspferde», sagt der Landwirt.

Etwas bieten können

Um die Jahrtausendwende hielten die ersten Pensionspferde Einzug auf ihrem Betrieb. Durch Mund-zu-Mund-Propaganda kamen im Laufe der Jahre immer mehr dazu. «Sicher muss man den Reiterinnen und Reitern betreffend der Infrastruktur etwas bieten können», so der Betriebsleiter. Neben einer guten Stallung, gehören auch gute Reitmöglichkeiten in der Umgebung sowie auch ein Reitplatz zu den Bedürfnissen der Kundschaft. «Unsere Arbeit ist das Füttern, das Ausmisten der Boxen und die Pferde auf die Weide zu lassen. Der Rest, wie das Ausreiten oder die Tierpflege, übernehmen die Besitzerinnen», sagt Tamara Berger.

Nicht für jedermann

Auch die Kosten eines Tierarztes und eines Hufschmieds gehen zulasten der Pferdeeigentümer. «Für unsere Pferde wenden wir pro Tag zwischen sechs bis acht Arbeitsstunden auf», sagt Andreas Jenni. Hier sei vor allem das Ausmisten die zeitraubendste Angelegenheit. Die Kosten werden in einem Pauschalpreis festgehalten, welche im Monat um die 750 Franken hoch sind. Ab und zu gebe es Wechsel bei der Kundschaft, aber man dürfe auch auf langjährige Partnerschaften zählen. Pensionspferde zu halten, sei sicher nicht für jedermann. «Man muss dafür geeignet sein», weiss Andreas Jenni. Die speziellen Kundenwünsche wie auch die hohe Präsenz von den Pferdehaltern an den Wochenenden auf dem Betrieb gelte es zu beachten. «Klare Richtlinien erleichtern hier die Zusammenarbeit», so Tamara Berger.

Betriebsspiegel

Betriebsleiter: Andreas Jenni und Tamara Berger, welche zu 80 % noch auswärts als Polizistin arbeitet
Ort: Scheuren
Fläche: 24 ha, IP-Betrieb, Milchwirtschaft, Pferdehaltung und etwas Ackerbau
Tierbestand: 22 Pferde (davon 13 Pensionspferde), 30 Kühe (die Milch wird an die Emmi geliefert)

Nicht immer einfach

Noch mehr Pferde möchten Andreas Jenni und Tamara Berger nicht. Zum einen sind sie voll ausgelastet und zum anderen ist eine Baubewilligung für einen weiteren Stall nur schwer zu bekommen. So gebe das Thema Pferd und Raumplanung immer wieder Anlass zu Konflikten. Sei es eine professionelle Pferdesportanlage, eine landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung oder eine Pferdehaltung im hobbymässigen Rahmen – schwierig sei es insbesondere, eine Grenze zwischen diesen Pferdehaltungsformen und den jeweils damit verbundenen baulichen Möglichkeiten zu ziehen.

So befinden sich professionelle Pferdesportanlagen mit Infrastrukturen in folgenden Bauzonen:

  • Gewerbe- oder Industriezone,
  • Sport- oder Freizeitzone
  • Spezialzone für Pferdesporen
  • Die landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung bedingt folgende Faktoren:
  • Vorliegen eines landwirtschaftlichen Gewerbes mit genügend eigener Futterbasis
  • Genügend Weideflächen
  • Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit der Investition
  • Nachweis einer längerfristigen Existenzfähigkeit des Betriebes

«Hat man ein Bauprojekt, ist man gut Beraten, schon mal beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Voranfrage zu tätigen, bevor man überhaupt an eine Baubewilligung denkt», so Jenni. Hier sei auch wichtig, dass man genau wisse, wie und wo das Projekt zu stehen komme.

Es gibt doch einige Hürden zu bewältigen

Pensionspferde in der Landwirtschaft – ein Betriebszweig der stetig am Wachsen ist. Raumplanerisch gesehen, ist es aber nicht so einfach, einen neuen Stall für Pensionspferde zu bauen, erst recht nicht, wenn der Betrieb nicht in der entsprechenden Zone liegt. Hier unterscheidet das Raumplanungsgesetz drei Hauptarten von Nutzungszonen: Bauzone, Landwirtschaftszone und Schutzzone.[IMG 3]

Interesse ist gross
Dass das Interesse an der Pferdehaltung gross ist, zeigte sich an einem Kurs am Inforama in Zollikofen, wo Helen Wahlen, Beraterin und Lehrerin am Inforama, und Dina Schnell, Fachstelle Boden des Kantons Bern, die raumplanerischen Vorgaben in der Pferdehaltung praktisch erklärten. Auf jeden Fall braucht es für jeden Stall, für jeden Auslauf, für jeden Reitplatz oder für jede Halle eine Bewilligung. Doch: «In der Landwirtschaftszone gelten andere Vorschriften als zum Beispiel in der Schutzzone», sagt Helen Wahlen. Denn die Landwirtschaftszone gelte eigentlich zur langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis und sollte entsprechend von Überbauungen weitgehend freigehalten werden. Deshalb dürfe ausserhalb der Bauzone grundsätzlich nicht gebaut werden und sei nur bei Ausnahmen möglich. Beim Bauen ausserhalb der Bauzone gelten folgende Voraussetzungen:

- Betrieb besteht voraussichtlich längerfristig
- Bauten sind für die Bewirtschaftung nötig
- Keinen überwiegenden Interessen entgegenstehend
- Keine Freizeitlandwirtschaft (hobbymässige Landwirtschaft)

Was für ein Betrieb?
Raumplanerisch gesehen ist die Pferdehaltung keine «landwirtschaftliche Aktivität» im engeren Sinne, da in der Regel keine verwertbaren Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung erzeugt werden. Möchte dennoch jemand auf seinen Landwirtschaftsbetrieb einen Pensionspferdestall realisieren, wird der Betrieb in einen Voll- oder Nebenerwerbsbetrieb unterteilt. «Für die Beurteilung von Baugesuchen ist es relevant, ob es sich nach dem bäuerlichen Bodenrecht um ein landwirtschaftliches Gewerbe oder um einen landwirtschaftlichen Betrieb (ohne Gewerbestatus) handelt», klärt Wahlen auf.

Die SAK ist massgebend
Für die Unterteilung wird die Standardarbeitskraft (SAK) nach der landwirtschaftlichen Begriffsordnung zu Hilfe genommen. Je nach Kanton wird die SAK unterschiedlich bewertet. Als landwirtschaftliches Gewerbe gilt 1.0 Standardarbeitskraft resp. im Kanton Bern 0,85 (Talzone) und 0,6 (ab Hügelzone bis Bergzone 4). Im Kanton Solothurn 0,75 (Tal- bis Bergzone 4) und im Kanton Freiburg 1.0 SAK (Tal- bis Bergzone 4). Kann ein Betrieb zu wenig SAK aufweisen, wird es schwierig, eine Baubewilligung zu bekommen. Für Baubewilligungen sind in erster Linie die Gemeinden oder ausserhalb der Bauzone die Raumplanungs-Ämter der jeweiligen Kantone zuständig. Auf jeden Fall gilt es, sein Bauvorhaben genau aufzuzeigen, bevor man es den zuständigen Ämtern einreicht. 

Nachgefragt mit Helen Wahlen: «Eine Baubewilligung braucht man fast immer»

Die Haltung von Pensionspferden in der Landwirtschaft nimmt zu. Was sind die Gründe für diese Zunahme?

Helen Wahlen: Eventuell bin ich nicht die richtige Person, um diese Frage zu beantworten. Aber ich würde sagen, es liegt daran, dass Pferde einen guten Zusatzverdienst für Landwirtschaftsbetriebe darstellen und in der Landwirtschaftszone genügend Weideflächen vorhanden sind. Es ist aber auch etwas Vorsicht geboten: Nicht jeder gute Landwirt ist auch ein guter Pferdehalter! Pferde haben komplett andere Ansprüche ans Futter und an die Haltung als Rinder.

Was meinen Sie damit?

[IMG 2]Die Menschen hinter den Pferden haben eigene Ansprüche. Zudem muss die Vermarktung der Pensionsplätze vom Landwirt übernommen werden, was einen hohen Zusatzaufwand generiert. Zurzeit gibt es viele freie Boxen resp. Einstellplätze und ein gutes Marketingkonzept wird zusehends wichtiger. Als Pensionsgeber muss man sich auch mit rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekten auseinandersetzen. Es entsteht also ein Mehraufwand, wenn man das Projekt «Pensionspferde» erfolgreich und problemfrei umsetzen will.

Welche Abklärungen gilt es zu treffen, bevor man einen Stall für Pensionspferde bauen will?

Die Wegleitung «Pferd und Raumplanung» vom ARE ist eine absolute Pflichtlektüre. Es ist schade, wenn man grosse Träume hat und sich diese dann in Luft auflösen. Deshalb zuerst unbedingt die Wegleitung lesen und erst dann Luftschlösser bauen.

Die raumplanerischen Vorgaben in der Pferdehaltung sind gegeben. Was heisst das genau und wo passieren hier trotzdem noch die grössten Fehler, welche die Landwirtinnen und Landwirte machen können?

Das heisst, es existieren rechtliche Grundlagen wie das Raumplanungsgesetz, die Raumplanungsverordnung sowie diverse kantonale und kommunale Richtlinien. Zudem führt das ARE in der schweizweit geltenden Wegleitung «Pferd und Raumplanung» alle Details aus. Die grössten Fehler passieren aus meiner Sicht dann, wenn nicht der Landwirt selbst für die Pferde sorgt, sondern nur den Stall vermietet oder beispielsweise einer externen Person ermöglicht, auf seinem Reitplatz auf eigene Rechnung Reitstunden zu erteilen. Aus Sicht der Direktzahlungen hat der Bewirtschafter des Betriebes das Risiko selbst zu tragen und zusätzlich dürfen Gebäude in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht vermietet werden.

Ein Beispiel: Ein Bauer will seinen alten Kuh- oder Schweinestall für Pensionspferde umnutzen. Äusserlich oder vom Umriss her ändert sich am Gebäude nichts. Braucht der Landwirt trotzdem eine Baubewilligung?

Ich sage gerne, dass man für alles eine Baubewilligung braucht. Leider ist das zu wenig bekannt oder sorgt oft für Ärger. Auch wenn äusserlich am Gebäude keine Änderungen vorgenommen werden, handelt es sich um eine Umnutzung und Umnutzungen sind bewilligungspflichtig. Am besten denkt man immer an die amtliche Bewertung resp. an den Ertragswert der Gebäude: Sobald es sich nicht mehr um einen Kuhstall, sondern um einen Pferdestall handelt, ändert sich die Schätzungsgrundlage. Mit Remisen, welche in einen Pferdestall umgenutzt werden, verhält es sich genau gleich.