Die Bauern sind wütend und fühlen sich im Stich gelassen. Der Grund: Der Hirsch ist in ihrem Ackerland unterwegs. Statt sich mit Gras zu begnügen, frisst er lieber den Mais oder die frisch gepflanzten Kartoffeln. Obwohl im Raum Emmental der Mais erst 20 bis 30 cm hoch ist, sind die Bauern gezwungen, die Felder einzuzäunen, sonst haben sie im Herbst nichts mehr zu ernten.
Normalerweise gibt es Schäden erst im Herbst
«Der Hirsch reisst die Maispflanzen einfach heraus», sagt ein Landwirt gegenüber der BauernZeitung. Seit ein paar Jahren sei der Hirsch im Raum Krauchtal BE unterwegs und seither müssen die Landwirte dort ihre Maisfelder schützen. Normalerweise sei dies erst der Fall, wenn die Maiskolben zu reifen beginnen. Aber nicht so dieses Jahr: «Diesen Frühling war es besonders schlimm», ärgern sich die Bauern. Mit Stoppdraht, Strom und Vogelscheuchen versuchen sie den Hirsch von den Ackerkulturen fernzuhalten. Hinzu komme, dass es nicht immer einfach sei, einen Zaun, ohne Stromverlust, zu erstellen. Man sei sich gewohnt, dass man den Mais vor dem Dachs schützen müsse, aber jetzt auch noch wegen des Hirschs – das sei zu viel. «Für den Mehraufwand und das Zaunmaterial bekommen wir keinen roten Rappen. Wir fühlen uns vom Jagdinspektorat im Stich gelassen», ist der einhellige Tenor. Und: «Es heisst nur, ihr müsst jetzt einfach mit dem Hirsch zurechtkommen, mehr nicht.»
Entschädigung «unter bestimmten Voraussetzungen»
Auf Anfrage beim Jagdinspektorat heisst es nur so viel: «Wildschäden lassen sich in den meisten Fällen durch geeignete Schutzmassnahmen oder durch entsprechendes Verhalten verhindern». Punkto Entschädigung ist die Sachlage auch nicht klar: «Übersteigt der Verhütungsaufwand das Zumutbare oder entsteht trotz Schutzmassnahmen dennoch ein gewisser Schaden, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung», hält das Jadinspektorat fest.
Keine Entschädigung ohne Schutzmassnahmen
Bevor es aber eine Entschädigung gebe, müsse zuerst alle zumutbaren Schutzmassnahmen durch die Landwirte vorgenommen werden, heisst es vonseiten des Jagdinspektorats. Für den Schutz gebe es bewährte mechanische oder chemische Schutzmittel. Im Kanton Bern ist es beispielsweise möglich, Beiträge für aufwendigere Verhütungsmassnahmen von Wildschäden wie beispielsweise eine Umzäunung zu beantragen. Diese werden vorwiegend für Kulturen mit hohem Erntewert wie. z. B. Erdbeeren oder Gemüse gesprochen. Der Mais gehört nicht dazu. Die Umzäunung würde volkswirtschaftlich keinen Sinn machen. Ausserdem wolle man verhindern, dass die gesamte Kulturlandschaft eingezäunt und dadurch der Lebensraum für Wildtiere unnötig eingeschränkt werde, heisst es beim Jagdinspektorat. Zudem wird nicht entschädigt wenn:
- es sich um Bagatellschäden handelt (unter Fr. 100.–)
- der Schaden von Tieren verursacht wurde, gegen die Selbsthilfemassnahmen gestattet sind
- der Schaden durch zumutbare Schutzmassnahmen hätte verhindert werden können.
- Ursache und Umfang des Schadens nicht mehr festgestellt werden können