Die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) hat erneut ihr Ausstellungsreglement angepasst. Die Änderungen sind am 1. Juli in Kraft getreten. Derzeit macht man sich in Viehzuchtkreisen aber wohl kaum einen Kopf darüber, denn Ausstellungen finden im Moment keine statt. Die Saison wird erst in den Herbstmonaten starten, wenn überhaupt.
Klontiere sind nicht erlaubt
Im ASR-Reglement kam es zu Neuerungen im Abschnitt, der die verbotenen Handlungen regelt. Dort wurde ein 12. Punkt ergänzt. Nämlich: «Das Ausstellen von Klontieren oder deren Nachkommen gemäss Branchenlösung für die Schweizer Landwirtschaft ist verboten.» Das heisst, dass künftig keine geklonten Tiere oder deren Nachkommen an Ausstellungen auflaufen dürfen. Diese im Reglement erwähnte Branchenlösung trat bereits 2019 in Kraft. Turbo in dieser Angelegenheit war der Schweizer Bauernverband (SBV). Für ihn ist das Klonen von Rindern «ethisch fragwürdig». Es stosse zudem bei der Bevölkerung auf keinerlei Akzeptanz. Mit dem heute üblichen internationalen Handel von Sperma und Embryonen von Rindern könne geklonte Genetik aber relativ leicht in die Schweiz gelangen, so der SBV. Und genau das ist auch bereits geschehen. Beispielsweise befinden sich in den Kantonen Bern, Freiburg, Jura und Tessin bereits mehrere Nachkommen des Stiers Dymentholm Mr Apples Avalanche, dessen Mutter ein Klon ist.
Unerwünscht, aber öffentlich rechtlich nicht verboten
Klontiere sind auf dem Schweizer Bauernhof zwar unerwünscht. Das ist die Botschaft, wie sie die Branche breit abgestützt vertritt. Öffentlich-rechtlich gesehen ist das Halten von Klontieren in der Schweiz aber erlaubt. Ein Blick über die Grenze zeigt: das EU-Parlament hat 2015 in Strassburg (F) beschlossen, das Klonen von Nutztieren und Produkte von geklonten Tieren sowie deren Nachkommen in der menschlichen Nahrungskette zu verbieten. Der Beschluss ist aber immer noch nicht rechtskräftig.
Schaukühe sind Nutztiere
Klar ist, Avalanche gilt in den USA als Vater künftiger Ausstellungssiegerinnen. Und das Halten solcher Kühe ist öffentlich-rechtlich gesehen auch in der Schweiz nicht verboten. «Die Branchenlösung sagt, wir wollen keine Produkte aus Klonen. Also kein Fleisch und keine Milch, da würde es auch nicht Sinn machen, das Ausstellen solcher Tiere zu erlauben», erklärt Matthias Schelling, Vorsitzender des ASR-Geschäftsausschusses. «Es geht hier um Tiere, die Lebensmittel produzieren», ergänzt er. Ausstellungstiere würden sich in diesem Fall nicht von anderen Nutztieren unterscheiden, darum mache es durchaus auch Sinn, hier die gleichen Regeln anzuwenden.
Sponsoring würde gestrichen
Auch Christoph Böbner, Direktor Swissgenetics, begrüsst die Anpassung im Ausstellungsreglement. «Das ist eine breit abgestützte Entscheidung der Branche. Mit der Ergänzung im ASR-Reglement zeigt man lediglich auf, dass diese Lösung auch hier umzusetzen ist», sagt er auf Anfrage. Swissgenetics ist ein namhafter Sponsor von Ausstellungen. Böbner erklärt, dass diese Gelder auch künftig an das Einhalten des Reglements gebunden sind. Läuft an einer Ausstellung ein Klon auf, muss das OK damit rechnen, dass Swissgenetics die Unterstützungsbeiträge kürzt oder gar streicht. «Das dient auch dem Schutz der inländischen Landwirtschaft», sagt Böbner. Einerseits sei die Akzeptanz von Produkten aus solchen Tieren in der Schweiz schlecht, andererseits riskiere man auch, den Export in Länder zu gefährden, die das Halten von Klontieren verbieten. Hier stehe also nicht das Bestrafen der Züchter, sondern vielmehr der Schutz der Inlandproduktion im Vordergrund.
Gruyère duldet keine Klone
Die ASR wird nicht die einzige bleiben, die ihr Reglement im Umgang mit Klontieren anpasst. So ist beispielsweise auch die Sortenorganisation Le Gruyère AOP Switzerland daran, Klontiere aus den Ställen der Produzenten zum Verschwinden zu bringen. «Bis Ende Jahr wird es Klarheit in dieser Richtung geben», umschreibt Direktor Philippe Bardet das Vorgehen. Aus Insiderkreisen heisst es, dass die Gruyère-Produzenten bereits auf brieflichem Weg dazu aufgefordert wurden, zeitnah ihre Klontiere aus dem Stall zu entfernen. Weitere dürften folgen. Und danach wird die grosse Herausforderung sein, das Ganze zu kontrollieren.