Über 99 Prozent der Schweizer Betriebe sind BVD-frei. Trotz grossen Anstrengungen treten aber immer noch vereinzelte BVD-Fälle auf. Diese Einzelfälle können zu grösseren regionalen Ausbrüchen führen. Die Branche und der Veterinärdienst Schweiz wollen gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die günstige Ausgangslage nutzen und die letzte Meile der BVD-Ausrottung gemeinsam umsetzen.
Ab 1. November 2026 werden neue Kriterien gelten, damit eine Tierhaltung den Status «BVD-frei» erhält. Ab dann darf ein Betrieb nicht nur wie bisher über längere Zeit keine PI-Tiere im Bestand gehabt haben, sondern er muss zusätzlich eine zeitliche Komponente erfüllen, sprich der Betrieb muss über eine festgelegte Zeitspanne negativ auf BVD überwacht worden sein. Um zu erreichen, dass bis zum 1. November 2026 möglichst viele Betriebe den Status «BVD-frei» aufweisen, wird seit 1. November 2024 die «BVD-Ampel» als neues Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Der eine oder andere Landwirt wird in den letzten Wochen überrascht gewesen sein, dass die BVD-Ampel auf seinem Begleitdokument oder auf der TVD orange war.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten in Zusammenarbeit mit dem BLV.
Warum leuchtet auf der TVD und bei elektronisch ausgefüllten Begleitdokumenten meiner Tierhaltung die Ampel orange?
Grund für die orange Ampel ist eine nicht durchgehend negative BVD-Überwachung über die von der Untersuchungsmethode abhängige Zeitspanne. So kann eine Tierhaltung, die nur während einiger Monate im Jahr Vieh hält, aktuell noch den Status Orange haben. Um den Status Grün zu erreichen, sprich eine negative Überwachung auszuweisen, müssen je nach Untersuchungsmethode folgende Punkte erreicht werden.
- Untersuchung der Tankmilch (erfolgt 2× pro Jahr): drei aufeinanderfolgende Tankmilch-Untersuchungskampagnen mit Negativbefund oder
- Untersuchung einer Rindergruppe (erfolgt 1× pro Jahr): Blutproben von zwei aufeinanderfolgenden Gruppen von Rindern mit Negativbefund im Rahmen des jährlichen BVD-Überwachungsprogrammes oder
- In Spezialfällen durch den kantonalen Veterinärdienst bestimmte individuelle Überwachung
Die Übergangsphase bietet ausreichend Zeit, damit Tierhaltungen mit einer orangen Ampel die geforderte negative Überwachung bis Ende Oktober 2026 erfüllen können. Orange Tierhaltende müssen dabei nichts unternehmen. Wie alle anderen Tierhaltenden müssen sie jedoch auf einen kontrollierten Tierverkehr achten. Es sollten nur Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zugekauft werden. Aus der eigenen Tierhaltung sollten keine ungetesteten Tiere in andere Tierhaltungen verstellt werden!
Was passiert grünen Tierhaltungen, die in den letzten Wochen ein Tier zukauften, dessen Ampel auf dem Begleitdokument orange war?
Es sollten nur Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zugekauft werden. Im ersten Jahr der Übergangsphase (1. November 2024 bis 31. Oktober 2025) hat der Tierverkehr aber keine Konsequenzen auf die Vergabe des neuen BVD-Status des Betriebs per 1. November 2026. Auch aktuell hat der Zukauf keine Auswirkungen. Der grüne Betrieb bleibt durch den Zukauf eines orangen Tiers weiter grün. Anders sieht das im zweiten Jahr der Übergangsphase (1. November 2025 bis 31. Oktober 2026) aus. Da führt ein «nicht konformer» Tierzukauf dazu, dass der Zielbetrieb am 1. November 2026 nicht den Status «BVD-frei» erhält. Der Betrieb wird somit für mindestens zwölf Monate nach dem letzten «nicht konformen» Tierzukauf den Status «nicht BVD-frei» haben und von den damit verbundenen Einschränkungen im Tierverkehr betroffen sein.
Um wieder den Status «BVD-frei» zu erreichen, muss ein betroffener Verkehrsmilchproduzent mit dem Status «nicht BVD-frei» ab dem 1. November 2026 drei negative Tankproben vorweisen. Bei jährlich zwei Tankproben wäre der Betrieb dadurch mindestens zwölf Monate lang gesperrt. Gibt es keine Möglichkeit, den Status «BVD-frei» frühzeitiger zu erreichen?
Die Überwachung der Schweizer Rinderhaltungen erfolgt im Rahmen des jährlichen BVD-Überwachungsprogramms. Dabei werden Milch liefernde Betriebe zweimal jährlich mittels der Untersuchung einer Tankmilchprobe auf BVD überwacht. Dieses Überwachungsschema ist grundsätzlich einzuhalten. Nur in begründeten Fällen kann der kantonale Veterinärdienst für einen Betrieb ausnahmsweise eine andere Untersuchungsmethode vorsehen.
Die negative Überwachung über einen längeren Zeitraum bietet eine bessere Sicherheit dafür, ein BVD-Geschehen in einem nicht BVD-freien Betrieb sicher auszuschliessen. Dies dient dem Schutz der BVD-freien Betriebe. Ein Betrieb mit Status «nicht BVD-frei» hat zwar Tierverkehrsrestriktionen, ist jedoch nicht gesperrt. Er darf weiterhin Tiere in einen anderen Betrieb abgeben, sofern diese vor dem Verbringen negativ auf BVD-Virus getestet sind. Die Abgabe von Tieren zur direkten Schlachtung ist ebenfalls möglich.
Was gilt bei Viehmärkten und -auktionen?
Für Viehmärkte und -auktionen gilt die Empfehlung, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-negativ getestete Tiere aufgeführt werden sollen. Die Verantwortung liegt primär beim Veranstalter. Für Tierhaltende wichtig zu wissen: Beim Zukauf von Tieren ist das BVD-Risiko des Herkunftsbetriebs der Tiere ausschlaggebend. Entsprechend sollten vor dem Tierzukauf die BVD-Ampel des Herkunftsbetriebs der Tiere auf der TVD oder auf dem elektronisch ausgefülltem Begleitdokument geprüft werden und nur Tiere aus grünen Tierhaltungen oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft werden. Ab 1. November 2025 hat ein Zukauf von ungetesteten Tieren aus nicht grünen Betrieben (auch via Markt/Auktion) für die Tierhaltung zur Folge, dass diese am 1. November 2026 den Status «BVD-frei» nicht erhält.
Warum hat die Rücknahme von Tieren von einer Viehschau keinen Einfluss auf den ab dem 1. November 2026 gültigen neuen BVD-Status der eigenen Tierhaltung?
Viehausstellungen werden nicht im Rahmen des nationalen BVD-Überwachungsprogramms überwacht, weshalb für Viehausstellungen keine BVD-Risikoampel berechnet werden kann. In Absprache mit der Branche hat der Vetereinärdienst Schweiz entschieden, dass die Rücknahme von Tieren von einer Viehschau keinen Einfluss auf den ab dem 1. November 2026 gültigen neuen BVD-Status der eigenen Tierhaltung hat. Jedoch wird den Organisatoren dringend empfohlen, nur Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko (das heisst mit grüner BVD-Ampel) anzunehmen und so die Ausstellungen in Bezug auf BVD sicher zu machen.
Wird zukünftig ein Landwirt seinen Status «BVD-frei» verlieren, wenn er zum Beispiel einen verkauften Tränker ein paar Tage nach dem Verkauf aus Viehwährschaft-Gründen von einem «nicht BVD-frei»-Betrieb zurücknehmen muss?
Ab dem 1. November 2026 darf ein Betrieb mit Status «nicht BVD-frei» keine Rinder mehr verstellen, mit Ausnahme zur direkten Schlachtung oder wenn das Tier vor dem Verstellen BVD-Virus-negativ getestet worden ist. Wenn korrekt vorgegangen wird, verliert der ursprüngliche Betrieb im oben genannten Beispiel den Status «BVD-frei» also nicht, denn das Tier muss vor dem Abgang aus dem nicht BVD-freien Betrieb negativ auf das BVD-Virus getestet sein. Der Zukauf eines BVD-negativ getesteten Tieres aus einem Betrieb mit Status «nicht BVD-frei» führt in der Folge nicht zum Verlust des Status «BVD-frei» des Zielbetriebs.
Wie sieht es mit Tierlieferungen in Schlachtbetriebe aus? Muss Schlachtvieh ab dem 1. November 2026 ebenfalls aus Betrieben mit dem Status «BVD-frei» kommen?
Nein, die Abgabe von Tieren zur direkten Schlachtung ist auch ab dem 1. November 2026 aus «Nicht BVD-frei»-Betrieben weiterhin erlaubt.