Die Beständeschauen haben bei der Züchterschaft einen hohen Stellenwert. Dass die Frühlingsschauen Corona-bedingt ausgefallen sind, wurde mehrheitlich bedauert. Kaum jemand hätte gedacht, dass auch im Herbst Schauen abgesagt werden könnten, was aber in einigen Regionen der Schweiz, wie beispielsweise in Appenzell, geschehen ist. Im Kanton Bern verzichtet Oberbalm Corona-bedingt auf eine Durchführung. 

Die Position von Swissherdbook bleibt gleich

Swissherdbook hat für das Abhalten der schweizerischen Beständeschauen grünes Licht gegeben. Das Programm steht. Am 12. September geht es los.  Im Gespräch mit Swissherdbook-Direktor Matthias Schelling wird klar, das Ganze ist eine Gratwanderung. Zum einen scheint wichtig, dass diese Schauen wieder stattfinden. Züchterisch wie auch gesellschaftlich. Den Kühen fehlen die Punkte, die sie im Frühling hätten machen können. Die Betriebe, die ihre Tiere nicht linear beschreiben lassen, aber auf eine Exterieurbeurteilung abstützen, brauchen die Beständeschau. Zudem ist es nicht selten ein wichtiger Event für die Bauernfamilien, aber auch für die Dorfbevölkerung. Doch das darf es heuer nicht werden. Und genau das ist auch die Gratwanderung. «Unsere Position hat sich nicht verändert», sagt Matthias Schelling. Normale Schauen mit wenig oder gar ohne Publikum seien durchführbar. «Bei grossen Anlässen mit Publikum sehen wir aber Probleme», so der Direktor. Und dazu zählen natürlich auch die Jubiläumsschauen.

Die Vorgaben stellen eine Herausforderung dar

Aber auch Schauplätze wie beispielsweise jener auf dem Passwang SO, der sich jedes Jahr als Publikumsmagnet erweist, gehört dazu. Passwang hat diesen Mittwoch vermeldet, dass die Schau stattfindet, aber ohne traditionellen Alpaufzug, ohne Festwirtschaft und ohne Züchterabend. Jubiläen wurden mehrheitlich ebenfalls abgesagt oder verschoben. Vier Plätze wollen aber an einer Durchführung festhalten, das entgegen den Empfehlungen des Dachverbands. «Wir erachten es als eine sehr grosse Herausforderung, die Vorgabe einzuhalten», sagt Matthias Schelling. Während Ersigen BE und Därstetten BE im kleinen Rahmen feiern, seien Oberei BE und Röthenbach BE mit den Behörden am Planen. 

Die Viehzuchtvereine sind haftbar 

Die Verantwortung zur Durchführung einer Schau obliege den Organisatoren vor Ort. Und die Vorgaben seien klar. 1,5 Meter Abstand, wenn nicht möglich Maskentragpflicht oder Erfassen der Personendaten. «Es ist nicht zu spassen damit», so der Swissherdbook-Direktor, der den Eindruck hat, dass sich nicht alle Genossenschaften und Vereine der Verantwortung bewusst sind, die die Durchführung eines solchen Anlasses mit sich bringt. «Sie müssen geradestehen und sind unter Umständen auch haftbar, wenn etwas passiert», ergänzt Matthias Schelling. Zudem gebe es auch kantonale Unterschiede, die bis zur Durchführung der einzelnen Schauen auch noch angepasst werden könnten. Swissherdbook könnte die Massnahme ergreifen und keine Experten schicken, sollte ein Platz tatsächlich den Eindruck hinterlassen, die Auflagen nicht zu erfüllen. Aber davon will man absehen. «Wir wollen das nicht abwürgen», sagt Schelling.

Merkblatt von Swissherdbook soll helfen

Swissherdbook hat zusammen mit den anderen Milchrassenverbänden ein Merkblatt für Viehausstellungen und Schauen ausgearbeitet, das auf den Websites der Verbände aufgeschaltet ist (siehe Kasten). Die Veranstalter sind verantwortlich für das Einhalten der Schutzmassnahmen. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie für Veranstaltungen braucht es ein Schutzkonzept, das vom Veranstalter durchgesetzt werden muss. Die Vorlagen dazu sind ebenfalls auf den Websites der Zuchtverbände ersichtlich. Es locker zu nehmen sei definitiv nicht der richtige Weg, mahnt Schelling.  

 

Allgemeine Richtlinien

Das Schutzkonzept muss Massnahmen zur Hygiene (Händewaschen oder Händedesinfektion, regelmässige Reinigung von Oberflächen) und zur Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern vorsehen. Falls dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen geeignete Schutzmassnahmen (Tragen einer Hygienemaske) umgesetzt werden. Falls sowohl der Abstand wie auch die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können, müssen die Veranstalter Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen und verifizieren. Bei mehr als 300 Besuchern muss bei Aufnahme der Kontaktdaten eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 300 Personen vorgenommen werden. Ein Wechsel der Personen von einem Sektor in den anderen ist verboten (auf die spezifischen kantonalen Vorschriften achten). Im Schutzkonzept wird eine zur Umsetzung verantwortliche Person bezeichnet.