Nach einem ruhigen Herbst in Sachen Vogelgrippe in der Schweiz wurde zum Jahreswechsel ein tot aufgefundener Höckerschwan im Oerlingerried (Gemeinde Kleinandelfingen) positiv auf das hochansteckende HPAI-Virus getestet, wie der Kanton Zürich in einer Mitteilung schreibt.
In Absprache mit dem BLV hat das kantonale Veterinäramt rund um die Fundstelle ein Kontrollgebiet mit einem Radius von einem Kilometer und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete müssen die Geflügelhaltenden Massnahmen ergreifen, insbesondere im Bereich der Biosicherheit, damit das Vogelgrippe-Virus nicht in die Tierhaltungen eingeschleppt wird. Ziel der Massnahmen ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel zu verhindern.
Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln verhindern
Damit die Vogelgrippe sich nicht ausweitet, müssen folgende Massnahmen zum Schutz der Geflügelhaltungen eingehalten werden, wie der Kanton weiter schreibt:
Die Auslaufhaltung muss so gestaltet werden, dass der Kontakt mit Wildvögeln verhindert wird. Geflügelhaltende können für ihre Tiere zwischen drei Möglichkeiten wählen:
- Einen geschlossenen Aussenklimabereich (Wintergarten für Hausgeflügel)
- Eine Auslauffläche und Wasserbecken mit Zäunen und Netzen (Maschenweite maximal 4 cm) gegen Zuflug von Wildvögeln schützen oder
- Einen geschlossenen Stall oder ein Haltungssystem, das für Wildvögel unzugänglich ist.
Während der Infektionszeit müssen Hühner getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.
Möglichst wenig Zutritt
Damit das Virus nicht in die Tierhaltung eingeschleppt wird, muss die Anzahl Personen, die Zutritt zur Tierhaltung haben, auf das Notwendigste beschränkt werden. Eine Hygieneschleuse, in der entsprechende Stallkleidung und Schuhe gewechselt werden, und die Möglichkeit zum Händewaschen und -desinfizieren müssen vorhanden sein.
[IMG 2] Im Kontrollgebiet (Radius einen Kilometer um den Fundort) gelten die Auflagen für alle Geflügelhaltungen. Zusätzlich dürfen Tiere im Kontrollgebiet nicht an einen anderen Ort verbracht oder verstellt werden.
Im Beobachtungsgebiet sind die Massnahmen für Tierhaltungen ab 50 Tieren verbindlich. Das Veterinäramt empfiehlt, die Massnahmen zum Schutz der eigenen Tiere in allen Tierhaltungen umzusetzen. Das Einhalten der Massnahmen dient dem Ziel, das Einschleppen des Virus in die Tierhaltungen zu verhindern, die Tiere gesund zu halten und damit auch wirtschaftliche Einbussen zu vermeiden.
Keine Einschränkungen bei Eiern
Im Kontroll- und Beobachtungsgebiet gibt es keine Einschränkungen bezüglich Verkauf von Eiern oder Schlachten von Tieren.
Die Symptome der Krankheit
Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.