Aktuell liegt die durchschnittliche Zwischenkalbezeit bei Brown Swiss bei 409 Tagen und beim Original Braunvieh bei 400 Tagen. «Wenn man die Zahlen im Detail analysiert, sieht man, dass sich die Serviceperiode in den letzten acht Jahren um rund sechs Tage verlängert hat», sagt Martin Rust, Vizedirektor von Braunvieh Schweiz.

Rastzeit ist angestiegen

Im gleichen Zeitraum sei auch die durchschnittliche Rastzeit um fünf Tage angestiegen. «Das deutet darauf hin, dass es vermehrt Betriebe gibt, die den Kühen nach der Abkalbung eine längere Pause zugestehen», hält Rust fest. Dafür spreche auch, dass der genetische Trend bei der Fruchtbarkeit bei den weiblichen Tieren stabil sei. Die Wahl der idealen Zwischenkalbezeit sei sicher auch abhängig von der Betriebsausrichtung. «Bei saisonal ausgerichteten Systemen ist die Zielgrösse «ein Kalb pro Kuh und Jahr» weiterhin wichtig und richtig», sagt der Vizedirektor. Ein weiterer Grund sei auch, dass relativ viele Betriebe mit Alpung bei Braunvieh Schweiz angeschlossen seien. «Kühe, die ausserhalb der normalen Kalbesaison abkalben, können auf der Alp nicht bedarfsgerecht gefüttert werden», so Rust. Auf Betrieben, wo die Kalbungen über das ganze Jahr verteilt seien, könne wie erwähnt eine längere Rastzeit sicher auch wirtschaftlich sein. Der Entscheid für eine Veränderung liege hier aber bei den Betriebsleitern.

Natur des Rindes

«Grundsätzlich liegt es einfach in der Natur des Rindviehs, einmal pro Jahr abzukalben», sagt Martin Rust. Dies sei übrigens auch ein wichtiges Argument gegenüber gewissen Gruppierungen, welche sich an der künstlichen Besamung stören und polemische Begriffe wie «dauerschwangere Kühe» benutzen. Er glaube generell nicht, dass unsere Kühe «ausgelaugt» werden, ist Martin Rust überzeugt. Denn Störungen rund um die Geburten hätten bei Brown Swiss eine geringe Bedeutung als Abgangsursache. Wissenschaftliche Zahlen betreffend Zwischenkalbezeiten und Nutzungsdauer gebe es bei Braunvieh Schweiz aber noch nicht. «Für fundierte wissenschaftliche Auswertungen in diese Richtung müsste klar zwischen willkürlich verlängerten Zwischenkalbezeiten und solchen aufgrund ungenügender Fruchtbarkeit unterschieden werden», so Rust.