Was Ende April noch eine schöne Öko-Ausgleichsfläche war, gleicht nun einem verlassenen Open-Air-Gelände: Auf einer Wiese in Worben haben Fahrende einen knapp einwöchigen Zwischenstopp eingelegt – mit entsprechenden Folgen.

Wiese voller Wohnwagen

«Ich wurde von der Anwesenheit der Fahrenden völlig überrascht», sagt der Pächter des Landes, der in den Medien lieber anonym bleiben will. Bekannte hätten ihn am frühen Abend des 28. April darüber informiert, dass auf der rund 1,5 ha grossen Parzelle, die der Gemeinde gehört, 70 bis 80 Wohnwagen abgestellt worden seien. «Die Polizei und Vertreter der Gemeinde waren zeitnah zur Stelle und haben versucht, die Fahrenden wegzuweisen», fährt der Seeländer fort. Doch angesichts der vielen Leute hätten die Behörden nichts ausrichten können, berichtet er.

Gemeinde toleriert Fahrende

Gemäss verschiedenen Berichten sollen die rund 400 Fahrenden, die allesamt Fahrzeuge mit französischen Nummernschildern fuhren, aus der Region Biel ins Seeland gekommen sein. Nach erfolglosen Wegweisungsversuchen hätten die Gemeindevertreter einen Kompromiss mit den Fahrenden ausgehandelt, berichtet er. Gegen eine Gebühr durften diese eine Woche auf der Wiese verweilen; zusätzlich wurden ihnen Toiletten, Abfallbehälter und Trinkwasser zur Verfügung gestellt. Geblieben sind die Fahrenden allerdings nur rund fünf Tage. «Wahrscheinlich hat sie die nasse Witterung dazu bewogen, vor Ablauf der Frist weiterzuziehen», mutmasst der Pächter.

Beträchtlicher Landschaden

Zurückgeblieben ist eine stark beschädigte Wiese. «Das ist ein Stück Öko-Ausgleichsfläche, zum grössten Teil BFF2-Dauergrünfläche», sagt der Worbener Landwirt. Die Landschäden seien beträchtlich, fährt er fort: «Der Boden wurde teilweise stark verdichtet und die Grasnarbe beschädigt.» Die Schäden habe er mit einem Vertreter der Gemeinde begutachtet und bei der kantonalen Kontrollstelle gemeldet. Deren Vertreter werde wohl in den nächsten Tagen einen Augenschein vor Ort nehmen, hofft der Seeländer.

Rückhalt in der Gemeinde

Unterstützung werde er wohl aber von der Gemeinde erhalten, fährt der Landwirt fort und lobt die lokale Behörde: «Die Gemeinde Worben stand und steht hinter mir, da mache ich mir eigentlich keine Sorgen.»

Mehr Unterstützung hätte er sich allerdings von der Polizei und vom Kanton Bern erhofft: «Ich fühle mich von dieser Seite im Stich gelassen», sagt er. «Dass die Fahrenden hier bleiben durften, gründet auf einem politischen Entscheid. Es macht mir Mühe, dass ich als Privatperson nun eigentlich allein dastehe mit dem Problem.»

Vorfälle in der ganzen Region

Es sei in letzter Zeit in mehreren Gemeinden im Seeland vorgekommen, dass Fahrende ihre Wohnwagen unangekündigt auf öffentlichem sowie auch auf privatem Land abgestellt hätten, weiss Daniel Gyger, Gemeindepräsident von Worben. Die Gemeindebehörden und die Polizei seien in solchen Fällen gefordert, aber angesichts der Situation meist faktisch machtlos, bestätigt er. «Dass die Fahrenden keine bessere Alternative haben, ist ein politisches Problem, das auf der politischen Ebene gelöst werden muss», fährt Gyger fort. Er sieht die Kantonsregierung in Bern in der Pflicht, endlich für bessere Verhältnisse zu sorgen.

Gemeinde entschädigt Aufwand

Zum Fall in seiner eigenen Gemeinde kann Daniel Gyger noch keine Details nennen; es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Klar ist aber, dass der Betroffene auf die Unterstützung der Gemeinde zählen kann, wie Gyger versichert: «Der Bauer musste die Wiese am Ende mühsam aufräumen und das Land nun wieder instand setzen. Das bedeutet einen erheblichen Zusatzaufwand, für den wir ihn angemessen entschädigen werden.»

Wie sieht es aus mit dem ÖLN?

Vorerst unklar bleibt jedoch, ob das Stück Land wegen der massiven Schäden weiterhin im ÖLN angemeldet bleiben kann. Zum Bezug von Beiträgen müssten die Anforderungen an eine extensiv genutzte Fläche erfüllt sein, heisst es dazu vonseiten des Bundesamtes für Landwirtschaft. Wenn dies nicht mehr gegeben sei, müsse die Fläche aus dem ÖLN abgemeldet werden. Wieder für den ÖLN angemeldet könnte sie erst dann werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Gelassener sieht man die Sache hingegen beim Kanton Bern, der für den Vollzug zuständig ist. Auf Anfrage schreibt das Amt für Landwirtschaft und Natur, dass der Betroffene seine Fläche nicht werde abmelden müssen, weil der Schaden durch Dritte verursacht worden sei. Es sei wichtig, dass Betroffene Schäden an ihren BFF-Flächen stets umgehend bei der Abteilung Direktzahlungen melden würden. Der Worbener Bauer könne ein Gesuch für einen «Eingriff in einen BFF» stellen und den entstandenen Schaden mittels geeigneter Massnahmen beheben.