Ab dem nächsten Jahr müssen die kantonalen Kontrollstellen auf den Betrieben auch den Gewässerschutz kontrollieren. Dies hat der Bundesrat in der Verordnung zur Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) festgehalten.

Gesetze sind nicht neu

Um den Gewässerschutz auf den Betrieben zu überprüfen hat die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) eine Liste mit 13 Kontrollpunkten erarbeitet. Mit diesen Kontrollpunkten können die Kontrolleure überprüfen, ob der Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Es sind visuelle Kontrollen: Es werden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt und es wird auch nicht nach Mängeln gegraben. Das Ziel der Kontrollen ist es, auf dem Betrieb die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen.

Was mit diesen Kontrollpunkten auf die Landwirtschaftsbetriebe zukommt, ist aber nichts Neues. Denn die Anforderungen ent-
sprechen den bereits geltenden Rechtsgrundlagen. Diese Rechtsgrundlagen basieren auf der «Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft». Hier kann man das Merkblatt mit den 13 Punkten von der Agridea herunterladen.

Verschmutzung vermeiden

Hinter allen 13 Kontrollpunkten steht ein Grundsatz: Hofdünger, Sickersäfte, Pflanzenschutzmittel, Treib- und Schmierstoffe sowie Düngemittel dürfen auf keinem Weg ins Grundwasser gelangen. Auch ein Abfluss in Oberflächengewässer oder in die Kanalisation, Schächte usw. darf nicht passieren. Bereits geringe Mengen an diesen Stoffen können die Gewässer gravierend verschmutzen. In den sechs auf dieser Seite aufgeführten Kästen werden die ersten Kontrollpunkte mit Bildern erläutert. Jedoch gibt es noch sieben weitere Kontrollpunkte, die im Kasten rechts kurz aufgeführt werden.   

Kantonale Unterschiede

Grundsätzlich gilt bei diesen Kontrollen für alle Kantone das Gleiche. Trotzdem gibt es kantonale Unterschiede in der Umsetzung. Auf Rücksprache mit den Kontrollorganisationen und Umweltämtern stellte die BauernZeitung fest, dass einige Kantone mit den Kontrollen noch zuwarten, weil sie erst noch die einzelnen Punkte ausformulieren und Unklarheiten abklären wollen. Aber auch der Koordinationsaufwand macht den Kontrollstellen zu schaffen. So wie es die VKKL vorsieht, sollen die Betriebskontrollen im Gewässerschutz alle vier Jahre durchgeführt werden.

Definitiv kontrolliert werden die Punkte in den Kantonen Aargau, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Uri, Zürich und Zug. Die Kantone Bern, Baselland und Solothurn befinden sich noch in der Bereinigungsphase.

«Für uns im Kanton Bern ist es wichtig, dass wir zuerst die Kontrolleure richtig schulen, bevor wir mit den Kontrollen anfangen», sagt Peter Baeriswyl vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) im Kanton Bern. Daher würden die Gewässerschutzkontrollen nach VKKL im Kanton Bern noch nicht flächendeckend ab dem 1. Januar 2020 durchgeführt. Explizite Verstösse werden wie bisher ans AWA weitergeleitet.  «Wir wollen erst die Landwirte sensibilisieren und sie auf die kritischen Punkte aufmerksam machen», erläutert Baeriswyl.

Links:

 «Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft»(hier).

Merkblätter «Gewässerschutz in der Landwirtschaft» Agridea.