Diese Woche fanden im Kanton Bern verschiedene überwachte Schlachtviehmärkte statt. So auch in Zweisimmen und in Aarberg. Der Handel lief flüssig, im Durchschnitt wurden die Schatzungen der Schlachtkühe Fr. 278.– überboten. Der Schlachtwert pro Kuh belief sich auf stolze Fr. 2904.70.
Nicht zufrieden
Dass der Handel rund läuft, kann ein Landwirt aus dem Berner Seeland aber nicht bestätigen: «Ich brachte am Mittwoch zwei Kühe nach Aarberg und nahm eine Kuh wieder nach Hause, da ich sonst viel Geld verloren hätte», sagt der Landwirt enttäuscht. «Für die eine Kuh hätte man mir nur Fr. 3.60 bezahlen wollen, die andere Kuh konnte ich immerhin für Fr. 4.90 verkaufen», so der Landwirt. Die Auffuhrzahl in Aarberg sei mit zirka fünfzig Stück eher tief gewesen, dementsprechend zog es auch nicht viele Händler an.
Peter Brönnimann vom Berner Bauernverband ist zuständig für die Schlachtviehmärkte. Er ist der Meinung, dass die Nachfrage nach Schlachtkühen leicht angezogen hat und der Handel gegenüber dem Vorjahr im Januar doch leicht besser ist.
Nach oben und nach unten
Es gibt aber noch ein anderes Problem, das den Bauern aus dem Berner Seeland ärgert. Es kommt zwar nicht oft vor, doch es passiert: Dass an den öffentlichen Schlachtviehmärkten die Kühe schlechter taxiert werden als später bei der Schlachtung. «Mir ist das vor kurzem passiert», hält er fest: Zum Glück habe er dies rechtzeitig auf der Tierverkehrsdatenbank überprüft und sofort bei der Proviande interveniert. «Es waren immerhin mindestens 400 Franken, die mir flöten gegangen wären», so der Landwirt. Auf Anfrage bei der Proviande sagt Stefan Muster, Leiter Geschäftsbereich Klassifizierung und Märkte, Folgendes: «Es stimmt, Differenzen zwischen der Taxierung auf dem Markt und der Schlachthofklassifizierung können vorkommen.
Diese Differenzen weichen sowohl nach oben wie nach unten ab», hält Muster fest. Nachzahlungen gebe es in diesem Sinn keine. Doch: «Es besteht eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Interessengemeinschaft öffentliche Märkte, dem Schweizerischen Versicherungsverband (und der Proviande, womit bei grossen Abweichungen eine Ausgleichszahlung möglich ist», so der Geschäftsleiter. Diese Vereinbarung solle helfen, dass das Risiko für Käufer und Verkäufer minimiert werde. «Wir führen zwar eine Statistik über die Klassierungsdifferenzen, welche wir aber nicht veröffentlichen», hält Muster fest.
Es dauert einige Zeit
«Es muss mindestens eine Preisdifferenz von 400 Franken vorliegen, sonst bekommt man keine Ausgleichszahlung», sagt der Seeländer Bauer verärgert. Bei der Proviande habe man ihm gesagt, dass sie zurzeit sehr viele Fälle zu bearbeiten hätten und es noch einige Tage dauern werde, bis die Nachzahlung fliesse.
Der betroffene Landwirt stellt sich sowieso die Frage, wie lange man die Taxierung auf der Tierverkehrsdatenbank noch überprüfen kann. «Bei der Schlachtausbeute ist das schon passiert, die kann man in der Tierverkehrsdatenbank nicht mehr sehen», so der Landwirt. Er ist der Meinung, dass dies nur auf Druck der Händler geschehen ist. Doch die Branche hält fest, dass sie aus Datenschutzgründen so handeln musste.
Rekurs einlegen
Die Übernehmer von zugeteilten Schlachttieren sowie die Käufer von Tieren aus der Zweitversteigerung auf öffentlichen Märkten können gegen die neutrale Taxierung Rekurs einlegen. Das Rekursrecht bezieht sich auf Differenzen zwischen der Taxierung von Tieren auf den öffentlichen Märkten und der Schlachtkörperklassifizierung, heisst es auf der Website der Proviande. Die Bedingungen sind unter anderem:
- Der Minderbetrag zwischen der Taxierung auf dem öffentlichen Markt und der Schlachtkörperklassifizierung muss mindestens 20 Rp. pro kg LG betragen.
- Die Einsprache hat bis spätestens 24 Stunden nach der Schlachtung zu erfolgen.
- Abweichungen in der Schlachtausbeute werden vergütet, wenn zwischen der mutmasslichen und der effektiven Schlachtausbeute eine Differenz von mindestens minus 1,5 Prozent resultiert.