Am Strickhof Schweinetag gab es nicht nach jedem Referat Fragen aus dem Publikum, trotz spannendem Programm. Beim Thema Kontrollen aber schon. Es referierte der Schaffhauser Kantonstierarzt Peter Uehlinger. «Bis hierhin sind wir uns wohl grundsätzlich einig», sagte der erfahrene Veterinär mit Praxiserfahrung mehrmals.
Kaum Platz für Kantönligeist
Und nahm anfänglich den kritischen Zuhörern bereits einiges an Wind aus den Segeln. Denn alle drei grossen Aufgabenbereiche, also Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, basieren auf eidgenössischen Gesetzgebungen. Das Tierschutzgesetz mit all seinen Verordnungen, bei der Tiergesundheit das Tierseuchengesetz und bei den Lebensmitteln genauso. Die kantonalen Veterinärdienste haben, im Gegensatz zu anderen für die Landwirtschaft relevanten Dienststellen, relativ wenig Spielraum. «Hier gilt in der ganzen Schweiz immer genau das Gleiche», so Uehlinger. In kantonalen Gesetzen und Verordnungen seien höchstens noch Zuständigkeiten geregelt oder Kompetenzen. Entsprechend bemühe man sich auch, den Vollzug schweizweit zu harmonisieren, was den Inhalt betrifft. Nur beim Hundegesetz gibt es Kantönligeist, aber dies betreffe die Landwirtschaft nur am Rande.
Es geht um Lebensmittel
Während Tierschutz und Tiergesundheit auf der Hand lägen, müsse die Rolle des Tierhalters in der Lebensmittelproduktion ab und zu wieder in Erinnerung gerufen werden. Stichworte sind etwa Rückstände im Zusammenhang mit Tierarzneimitteln, Hygiene usw. Es sei im Interesse jedes Landwirts, dass alle Berufskollegen gut arbeiten. Rasch gibt es Imageschaden. Nur gesunde Tiere bringen Leistung und dem Betriebsleiter Verdienst. Dank gutem Gesundheitsstatus seien die Schweizer Schweine leistungsfähig bei gleichzeitig möglichst geringem Tierarzneimittelverbrauch.[IMG 2]
Auch hier: «Den Gesundheitsstatus zu überwachen ist in Ihrem Interesse», findet Uehlinger. Die Branche profitiere von der Pingeligkeit der Veterinärämter, speziell auch bei Importen. Bei einem Seuchenausbruch, nebst ASP auch Salmonellen, EP usw., gelte es gemeinsam und rasch zu bekämpfen. A und O sei dabei der Tierverkehr. Problem sei nicht die Datenbank, aber ab und zu die Meldedisziplin. Rückverfolgbarkeit liege im Interesse der Schweinehalter, für den Fall der Fälle. Imageschäden für die Branche könnten verhindert werden, indem die Veterinärdienste eben genau hinschauten. Bis hierhin herrsche wohl Einigkeit. Diese werde aber im Moment der Kontrolle ab und zu ausgesetzt.
Auch der Kantonstierarzt kommt nicht gerne in eine Polizeikontrolle, gab er zu. Die Kontrollen seien primär vom Landwirt «bestellt». Einen Nachweis brauche es im ÖLN oder diversen Labels. Dazu kommen gesetzliche Kontrollen. Möglich, dass in Zukunft verstärkt auf die grossen Datenmengen auf den Betrieben zugegriffen werden könne. Solche Verwaltungskontrollen würden einige Besuche vor Ort einsparen. 20 Prozent der Grundkontrollen müssten übrigens unangemeldet gemacht werden. Über alle Kontrollprogramme sind es sogar 40 Prozent. Unangemeldete sind erfahrungsgemäss die schwierigen, kommen sie doch immer im falschem Moment.
Schwarzer Peter zugespielt
Ein St. Galler Schweinehalter meinte, dass bei Kritik die vor- und nachgelagerte Branche aussen vor gelassen werde. Der Tierhalter müsse gerade stehen. Als Beispiel nannte er den Skandal um das Stutenblut für ein Hormonpräparat, welches in der Schweinezucht, auch auf Gutheissen der Behörden, eingesetzt wurde. Und noch immer gäbe es Kontrolleure, die mit eigens mitgebrachten Stiefeln einen Schweinezuchtbetrieb betreten möchten.
Hier war man sich nicht mehr in allen Punkten einig. Der Schwarze Peter lande ab und zu auch bei ihnen, meinte der Kantonstierarzt.