Der Umgang mit kranken Tieren ist für Tierhalter eine Herausforderung. Gerade auch, wenn gesundheitliche Probleme im Stall mit einer Kontrolle zusammenfallen. Dies müsse nicht sein, erklärte Hans-Urs Vogel, Leiter Tierschutz beim Veterinärdienst Kanton Luzern. Adressaten waren professionelle Schweinehalter, die sich vergangene Woche in Sursee zum Seminar der Landi Sursee und Partner-Landis trafen.
Behandlungsjournal nützt
Zum Thema gibt es einige praxistaugliche Merkblätter, etwas, was Luzerner auf der Website des Veterinärdiensts leicht finden können. Das Behandlungsjournal soll für den Tierhalter nicht Schikane, sondern vor allem auch ein Arbeitsinstrument für das Betriebsmanagement sein und dient zur Entlastung bei allfälligen Strafverfahren. «So kann bei einer Kontrolle nachvollzogen werden, dass sich der Tierhalter um das kranke Tier kümmert», so Vogel. Das Tier muss aber eindeutig identifizierbar sein. Ein mit Farbstift gekennzeichnetes Schwein in einer Gruppe, das nicht ganz fit ist, nützt nicht nur dem Tierhalter für eine gute Beobachtung, sondern signalisiert auch bei einer Kontrolle, dass hier jemand genau hinschaut und sich seiner Verantwortung, kranke und verletzte Tiere zu pflegen, bewusst ist.
Transport geht nicht immer
Tierhalter sind dafür verantwortlich, dass kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder im schlimmsten Fall getötet werden. Gerade bei festliegenden Tieren sei zu beachten, dass die Versorgung mit Wasser und Futter gewährleistet bleibe. Am BBZN wird nun jährlich ein Kurs zum Thema «Fachgerechtes Töten von Schweinen» angeboten. Der Nachweis gilt nur für kranke und verletzte Tiere, nicht aber zur Fleischgewinnung. Thema sei auch immer wieder die Transportfähigkeit. Nicht nur bei den Kühen, sondern auch bei den Schweinen. Auch dazu gibt es einen Leitfaden des BLV und der Kantonstierärzte. Unterschieden wird in Transportfähigkeit «ohne Einschränkung», «mit», «mit und mit Zeugnis» sowie «nicht transportfähig». Bei den Schweinen laufen etwa kleine intakte Nabelbrüche oder nicht blutende Schwanzverletzungen unter «ohne Einschränkungen». Mit Einschränkungen können auch Tiere mit intakten grösseren Nabelbrüchen oder blutenden Schwanzverletzungen transportiert werden. Hier gelten «besondere Vorsichtsmassnahmen», etwa das Absondern von der grossen Gruppe im Camion und ein Vermerk auf dem Begleitdokument.
Checkliste kranke Tiere
1. Kennzeichnen
2. Separieren. Falls die Gefahr besteht, dass der Gesundheitszustand durch andere Tiere negativ beeinflusst wird.
3. Fieber messen
4. Diagnose. Die Diagnosestellung ist grundsätzlich Sache des Tierarztes.
5. Behandlung. Saubere Spritzen und neue Injektionsnadeln. Die verwendeten Medikamente werden korrekt gelagert, korrekt vorbereitet (z. B. geschüttelt) und sind noch nicht abgelaufen.
6. Behandlungsjournal. Die Behandlung ist zeitnah im Behandlungsjournal einzutragen.
7. Eingestreute Liegefläche
8. Zugang zu Wasser und Futter
9. Not-/Krank-Schlachtung oder fachgerechte Tötung (i. d. R. Euthanasie durch Tierarzt /Tierärztin).Quelle MerkblattVeterinärdienst Luzern