Was in Amerika üblich ist, will man hierzulande verhindern: Klontiere oder Nachkommen davon. Dennoch gelangen jetzt solche Tiere über Embryonen- und Samenimporte in die Schweiz. Der Schweizer Bauernverband möchte gemeinsam mit der Branche dem entgegenwirken. Eigentlich ist der Einsatz der Genetik von Klontieren und ihrer Nachkommen ab dem 1. Januar 2019 in den Richtlinien von QM Schweizer Fleisch untersagt. Mit dieser Regelung möchte man verhindern, dass Milch und Fleisch von solchen Tieren unter der Garantiemarke «Suisse Garantie» in die Nahrungskette gelangt.
Klare Richtlinien
«Nicht zuletzt wegen der Konsumenten hat der Schweizer Bauernverband mit der Branche bereits 2018 eine Anpassung des Reglements von QM Schweizer Fleisch ausgearbeitet», sagt Martin Rufer, Leiter Produktion, Märkte und Ökologie beim Schweizer Bauernverband. Seit dem 1. Januar 2019 verbieten nun die Richtlinien von QM Schweizer Fleisch den Einsatz von Genetik von Klontieren und deren Nachkommen in erster und zweiter Generation. «Diese Vorgaben gelten auch für die Lizenznehmer von QM Schweizer Fleisch, namentlich IP-Suisse, Mutterkuh Schweiz und Bio Suisse», so Rufer. Wie jetzt mit solchen Betrieben und den Nachkommen von Klontieren umgegangen werden soll, dazu hat der Schweizer Bauernverband eine klare Haltung: «Produzenten, welche für das Programm QM Schweizer Fleisch (oder dessen Lizenznehmer wie IP-Suisse, Mutterkuh Schweiz, Bio Suisse) produzieren, müssen sich an das Reglement von QM Schweizer Fleisch halten», sagt Martin Rufer. Verstösse gegen das Reglement werden entsprechend sanktioniert. «Die Sanktionen gelten dabei für den ganzen Betrieb und nicht nur für die Nachkommen aus Klongenetik. Diese Betriebe können im Extremfall aus dem Programm QM Schweizer-Fleisch ausgeschlossen werden. Solche Tiere (bzw. deren Fleisch und Milch) dürfen dann nicht mehr unter QM Schweizer Fleisch/Suisse Garantie vermarktet werden», sagt Rufer klar und deutlich.
In der Schweiz verboten
«In der Schweiz ist das Klonen von Tieren verboten, aber nicht der Import, das Halten und Handeln von deren Nachkommen», hält Matthias Schelling, Direktor von Swissherdbook fest. «International sind diesbezüglich die Regelungen sehr unterschiedlich», sagt er. In Frankreich seien Klone und Nachkommen daraus strikt verboten. In England haben die Milchkäufer in ihren Verträgen aufgenommen, dass keine Milch von Klonen und deren Nachkommen geliefert werden darf. «Andere Länder in Europa fahren ähnliche Regelungen wie die Schweiz oder haben gar nichts geregelt oder tun so, als ob sie keine Klon-Nachkommen hätten», ärgert sich Schelling. Und auf einen wichtigen Punkt macht der Direktor besonders aufmerksam: «Das Europaparlament hat im September 2015 mit grossem Mehr eine Verordnung angenommen, die Klone, deren Nachkommen und Produkte daraus radikal verbietet. Diese Verordnung wurde durch den EU-Rat bis jetzt nicht verabschiedet, würde aber bei Inkrafttreten massive Auswirkungen mit sich bringen, auch auf die Schweiz».
Ein Nachteil?
Wie viele Nachkommen von Klonen es mittlerweile in der Schweiz gibt, weiss man nicht, hingegen weiss man, dass viele ausländische KB-Organisationen aus Klon-Müttern Stiere produzieren oder diese selber klonen lassen. Gegenüber den Schweizer KB-Unternehmen haben diese einen grossen Vorteil. Swissgenetics und Select Star stehen aber hinter der Branchenlösung des Schweizer Bauernverbands. «Die von Swissgenetics produzierten Samendosen und Embryonen stammen daher nicht von einem Klon oder einem Nachkommen eines Klons in der ersten und zweiten Generation ab», sagt Christoph Böbner, Direktor von Swissgenetics. Swissgenetics verlange ausserdem von sämtlichen Zulieferern eine schriftliche Bestätigung, dass sie den Standard der schweizerischen Branchenvereinbarung erfüllen. «Schweizer Genetik kann sich so als nachhaltig und klonfrei im Weltmarkt positionieren. Ein Nachteil könnte sein, dass wir künftig auf einzelne, willkommene Stiere verzichten müssen», sagt Böbner.
Viel Geld im Spiel
Die Tatsache, dass in Amerika mit den Klontieren ganz anders umgegangen wird und mit ihnen auch viel Geld zu verdienen ist, erfreut Christoph Böbner nicht gerade. «Als Marktleader in der Schweiz sehen wir uns aber in der Pflicht, unseren Kunden eine Genetik anzubieten, deren Produkte sie später auch verkaufen können», sagt der Direktor. Der allenfalls eingehandelte genetische Nachteil werde sich in Grenzen halten. «Vielleicht gelingt es uns sogar, daraus Zuchtstrategien abzuleiten, welche sich weltweit von der anderen Genetik abheben können», hält Böbner abschliessend fest.
Was ist Klonen?
Im Labor sind zwei Verfahren denkbar, um Lebewesen zu klonen: das therapeutische und das reproduktive Klonen. Beide Verfahren starten gleich: Sie entnehmen dem zu klonenden Organismus eine Zelle und isolieren deren Zellkern und damit praktische die gesamte Erbinformation. Dieser Zellkern wird dann in eine unbefruchtete Eizelle eingesetzt, deren Zellkern zuvor entfernt wurde. Das Schaf Dolly war das erste Säugetier, das auf diese Weise entstand. Auch die berühmten Schaukühe Stookey Elm Park Blackrose oder Regiment Apple wurden geklont. Auch wenn das Klonen technisch sehr simpel erscheint, ist es in der Praxis recht kompliziert. Die Fehlerquote ist sehr hoch: Nur aus wenigen Promille bis Prozent der so erzeugten Eizellen entwickeln sich gesunde Embryonen, die schliesslich auch geboren werden.