Mit der Luftreinhalte-Verordnung will der Bund die Schadstoffe in der Luft reduzieren. Beim Ammoniak (NH3), wo die Landwirtschaft mit über 90 Prozent Hauptverursacherin ist, sollen die Emissionen bis ins Jahr 2030 gegenüber dem Referenzjahr 2015 um 38 Prozent gesenkt werden. Der Kanton Thurgau will nicht so weit gehen und hat eine Reduktion um mindestens 18 Prozent festgelegt. Das sei realistisch und umsetzbar, sagte Martin Zeltner vom Amt für Umwelt an einer Veranstaltung der Thurgauer Milchproduzenten (TMP).

Ziele müssen realistisch und nachhaltig sein

Dass Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten und wurde laut Martin Zeltner von Seiten der Landwirtschaft auch nie infrage gestellt. Die Branche wurde in die Erarbeitung des Massnahmenplans Ammoniak miteinbezogen. «Uns liegt viel daran, nicht einen Papiertiger zu kreieren, sondern Massnahmen zu erlassen, die langfristig und nachhaltig zu einer Reduktion beitragen», sagte Zeltner. «Die Landwirtschaft muss Teil der Lösung sein.»

Die Zielgrösse, die man bis 2030 erreichen will, ist eine Senkung auf 2146 t Ammoniak pro Jahr (ausgehend von 2591 t im Jahr 2015). Ginge es nach den Bundesvorgaben, müsste der Kanton Thurgau die Ammoniakemissionen auf 1600 t reduzieren.

Zur Zielerreichung wurden verschiedene Massnahmen mit verschiedenen Wirkungsgraden erarbeitet. Bei den einen ist der Wirkungsgrad hoch, z. B. beim Schleppschlaucheinsatz (6–8 % weniger NH3). Andere Massnahmen wie die Fütterung haben ein kleineres Wirkungspotenzial. «Damit wir die 18 Prozent erreichen, brauchen wir alle Massnahmen. Und wir schaffen das nur, wenn die Bauern mitmachen», machte Zeltner klar.

Ohne Reduktion keine Fördergelder

Er zeigte auch auf, was passieren würde, wenn der Massnahmenplan nicht umgesetzt würde – sei es, weil Politik ihn nicht umsetzen will oder kann, weil die Massnahmen zu schlecht geplant sind oder weil die Branche nicht mitmacht. Dann würde das Gesetz mit verschärften Emissionsbeschränkungen in Kraft treten.

«Wir müssten alle 2000 Betriebe im Kanton einzeln prüfen und berechnen», führte Martin Zeltner den Zuhörern vor Augen. «Wobei die Massnahmen dieselben wären wie im Massnahmenkatalog, mit dem feinen Unterschied, dass es keine Fördergelder von Bund und Kanton mehr gäbe.» Dann gilt das Verursacherprinzip und der Landwirt muss für die Kosten alleine aufkommen.

Reduktion der Tierzahlen war nie ein Thema

Was nie zur Diskussion stand, war eine Reduktion der Tierzahlen zur Zielerreichung. Das betonte Martin Zeltner mehrfach. Ein Zuhörer hakte trotzdem nach und fragte, wie hoch die Tierzahlen in einem solchen Fall wären. Zeltner entgegnete: «Das haben wir kategorisch ausgeschlossen, deshalb kann ich auch keine Zahlen nennen.»

Ein weiterer Diskussionspunkt waren die bestehenden Laufhofflächen. Ob man da mit Einschränkungen rechnen müsse, wollte ein Zuhörer wissen. «Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass dort erhöhte Ammoniakemission verursacht werden, daher gibt es auch keinen Handlungsbedarf», versicherte Zeltner.

Ueli Bleiker, Chef des Amts für Landwirtschaft, schob nach, dass es beim Laufhof immer einen Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Klimaschutz gebe. Man sei sich aber einig, dass der Massnahmenplan Ammoniak nicht auf Kosten des Tierwohls gehen dürfe.