Am 10. Januar erreichte uns eine beunruhigende Nachricht: In Deutschland war die Maul- und Klauenseuche (MKS) auf einem Betrieb mit Wasserbüffeln ausgebrochen. Ein Vorfall, der das Potenzial hatte, einen grossen Seuchenzug auszulösen.

Für Betriebe, die bereits bei der Schweizer Hagel versichert waren, blieb die volle Deckung bestehen. Neue Abschlüsse mit MKS-Deckung waren jedoch vorerst nicht mehr möglich. Auch in Deutschland reagierten die Behörden schnell: In Brandenburg und Berlin wurde ein „Stand Still“ verhängt – ein vollständiges Verbringungsverbot für empfängliche Tiere. Zudem richteten die Behörden Sperrzonen ein, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Hochansteckende MKS – eine Gefahr für jeden Betrieb

Die Ansteckung erfolgt sowohl durch direkten Tierkontakt als auch indirekt: Infizierte Tiere scheiden Viren über Blasenflüssigkeit, Speichel, die Atemluft und Milch aus. Alles, was mit einem erkrankten Tier in Berührung kommt, kann die Seuche weitertragen – Menschen, Tiere (auch Katzen, Hunde, Geflügel oder Ungeziefer), aber auch Fahrzeuge, Geräte oder Futtermittel.

Wie können Tierhalter ihre Tiere schützen?

Eine konsequente Betriebshygiene ist der beste Schutz. Dazu gehört, den Zugang zu den Ställen zu beschränken und Hygienemassnahmen strikt einzuhalten. Für die Landwirtschaft in Brandenburg wird der direkte Schaden auf rund 8 Millionen Euro beziffert. Die indirekten wirtschaftlichen Folgen können laut Schätzungen in die Milliarden gehen. Am 11. April 2025 soll auch die letzte Sperrzone in Deutschland aufgehoben werden. Es grenzt an ein kleines Wunder, dass die Seuche nicht weiter um sich gegriffen hat und nur ein einziger Betrieb direkt betroffen war.

Die betroffenen Landwirte erhielten eine gesetzlich vorgesehene Tierwertentschädigung. Zudem wurde ein Liquiditätssicherungsprogramm der Rentenbank geöffnet. Über weitere staatliche Unterstützungen – etwa steuerliche Erleichterungen oder Anpassungen bei Vorauszahlungen – wird noch politisch diskutiert.

Was, wenn die MKS in der Schweiz ausbrechen würde? 

Die Bekämpfung würde ähnlich verlaufen: Standstill, Sperrzonen und Überwachungsphasen. Schweizer Tierhalter können im Ernstfall mit einer Entschädigung von 90 % des Tierwertes durch den Bund rechnen. Eine Ertragsausfallentschädigung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Ertragsausfall im Falle einer Tierseuche kann bei der Schweizer Hagel versichert werden. Beim Rindvieh ist auch der Botulismus in der Deckung enthalten. Soweit kein neuer MKS-Fall in Europa mehr auftritt, wird ab dem 1. Mai 2025 die MKS-Deckung wieder angeboten. Neuabschlüsse ab dem 10. Januar 2025 erhalten diese Deckung dann automatisch.

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