2018 hat der Kanton Bern auf einem Schweinebetrieb den ASP-Ernstfall geübt. Was ist seit jener Übung im Bereich der Prävention auf Kantonsebene noch geschehen?
Reto Wyss: Vor einem Eintrag von ASP in den eigenen Tierbestand kann sich der Schweinehalter mit der Umsetzung geeigneter Biosicherheitsmassnahmen schützen. Entsprechend wurden die Schweinehalter über verschiedene Kanäle regelmässig über diese Vorsorgemassnahmen informiert. Weiter hat das Amt für Veterinärwesen die Vorsorgearbeiten, insbesondere für den Fall des Auftretens der Seuche bei Wildschweinen, weiter vorangetrieben. Dazu erfolgten Absprachen mit Jagd- und Forstbehörden sowie mit weiteren Partnerorganisationen. Weiter wurde das für die Suche und Bergung der Wildschweinkadaver notwendige Material angeschafft. Im letzten Herbst wurden die Einsatzkräfte im Rahmen einer Übung mit den Partnerorganisationen, dem Jagdinspektorat, dem Amt für Wald und Naturgefahren und kantonalen Formation des Zivilschutzes geschult.
Sie sind Präsident bei der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte. Sind die Vorbereitungen in den einzelnen Kantonen ähnlich?
Die Vorbereitungen laufen weitgehend koordiniert in unseren vier Regionen. Unterschiede ergeben sich dort, wo diese durch Geografie oder Struktur des Kantons sinnvoll sind.
Werden diese Vorbereitungsmassnahmen koordiniert?
Bund und Kantone bearbeiten und koordinieren die Vorsorgemassnahmen in verschiedenen Gremien. Die vorbereiteten Massnahmen und Abläufe werden im Rahmen einer gemeinsamen Übung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der kantonalen Veterinärämter im bevorstehenden Herbst getestet. Die dabei aufgedeckten Probleme und Lücken werden danach, wo sinnvoll, auch wieder gemeinsam und koordiniert bearbeitet werden.
Die Kantone sind im Vollzug. Welche Zuständigkeit hat der Bund?
Der Bund erlässt die Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen und koordiniert die Massnahmen zur Bekämpfung von hochansteckenden Seuchen. Aufgabe der Kantone ist es, die Massnahmen gemäss den Bundesvorgaben umzusetzen.
Es ist verschiedentlich zu vernehmen, dass der Bund in Sachen ASP zu träge agiert. Sollte auf Bundesebene nicht mehr passieren?
Diesen Eindruck habe ich nicht. Mir ist nicht bekannt, was die Branche explizit kritisiert und ich kann deshalb auch nicht dazu Stellung nehmen.
Was passiert, wenn der erste Fall in einem Stall auftritt?
Beim Auftreten von ASP in einem Nutztierbestand müssen sämtliche Schweine des Bestandes und allfällige Kontakttiere getötet und die Stallungen gereinigt und desinfiziert werden. Weiter wird es Einschränkungen im Tierverkehr geben und man wird Proben in den Schweinehaltungen in einer definierten Zone um den verseuchten Bestand auf ASP untersuchen. Zudem wird es Einschränkungen für die Schlachtung sowie die Verwertung des Fleisches geben.
Das Interview wurde schriftlich durchgeführt.