Immer wieder kommt es bei Alpabzügen oder Viehschauen dazu, dass Vieh und Verkehr sich die Fahrbahn teilen müssen. Fehlverhalten oder purer Zufall können dabei rasch zu einem teuren Sachschaden führen. Doch wer bezahlt, wenn eine Kuh ein Fahrzeug beschädigt? Die BauernZeitung hat diese Frage der Emmental Versicherung gestellt.
Wer haftet im Schadenfall?
Beim Zusammentreffen von Fahrzeugen und Tierhaltern dreht sich alles um die Kausalhaftung. Dabei treffe die sogenannt scharfe Kausalhaftung für das Motorfahrzeug auf die milde Kausalhaftung, die für das Tier gelte, erklärt Andreas Stucki, Leiter Versicherung der Emmental Versicherung.
«Die scharfe Kausalhaftung des Motorfahrzeugs sorgt dafür, dass Fahrzeughaltende unabhängig von Verschulden und Verhalten für einen Teil des Schadens selber aufkommen müssen», weiss der Experte. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt, denn die scharfe Kausalhaftung ist an den Betrieb des Motorfahrzeugs gebunden: «Ist das Fahrzeug nicht in Betrieb, stellt es keine besondere Gefahr mehr dar und die scharfe Kausalhaftung entfällt.»
Auto zwingend ausschalten
Autofahrerinnen und Autofahrer sollen ihr Fahrzeug schnellstmöglich an einer geeigneten stelle am Strassenrand parkieren, wenn ihnen eine Viehherde entgegenkomme, rät Andreas Stucki. Dabei sei das Fahrzeug unbedingt auszuschalten, betont er mit Nachdruck. Und zwar ganz: «Motor, Licht und Musik.» Mutige könnten auch aussteigen und sich vor ihr Fahrzeug stellen, um es etwas abzuschirmen, sagt er. Zwingend nötig sei das aber nicht. Pralle ein Tier dann gegen das vollständig ausgeschaltete Auto, hafte der Tierhalter füreinen allfälligen Schaden.
Genügend Helfer aufbieten
Grundsätzlich gelten auf der Strasse die Regeln des Strassenverkehrsgesetzes und Tierhalter müssen sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht bemühen, möglichst alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu verhindern. Allen Tierhaltenden empfiehlt Andreas Stucki deshalb, Viehherden im Strassenverkehr stets mit genügend helfendem Personal zu begleiten. «Ist die Herde für die Begleitpersonen schlicht zu gross und die gezielte Führung der Tiere unmöglich, könnte der Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit geltend machen und die Leistung im Schadenfall kürzen», warnt der Experte. Das könne besonders bei einem Personenunfall drastische Folgen haben. Um die Begleiter klar erkennbar zu markieren, empfiehlt Stucki das Tragen von Warnwesten.