Seit gut einem Jahr müssen bei Schafen und Ziegen die Einzeltiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst werden. Seit dem ersten Januar sind die Anforderungen gestiegen. Nach einem Jahr «Probelauf» gilt es ernst. Wer nun ein Tier schlachtet, das keine vollständige Tiergeschichte aufweist, muss eine Gebühr von zehn Franken bezahlen. Dies war heuer bisher bei 1329 Tieren der Fall.

Gewissenhafte Schäfeler

Auf Anfrage der BauernZeitung hat die Identitas AG die Zahlen für Januar und Februar ausgewertet. Bisher wurden 233 Ziegen mit fehlerhaften Tiergeschichten geschlachtet, bei 779 Tiere ist die Tiergeschichte noch provisorisch in Ordnung. Das bedeutet, dass die Frist für die fehlenden Meldungen noch nicht abgelaufen ist. Bei den Schafen sind die Schlachtzahlen deutlich höher, daher auch die Anzahl fehlerhafter Meldungen. 1096 Tiere mit fehlerhafter und 8106 mit provisorisch richtiger Tiergeschichte wurden hier geschlachtet. Anteilsmässig ist jedoch die Meldedisziplin der Schafhalter besser. Nur 4,2 Prozent im Januar und 2,6 Prozent im Februar gingen mit einer lückenhaften Tiergeschichte zur Schlachtung. Bei den Ziegen sind es 7,4 und 7,2 Prozent, die bei der Schlachtung eine fehlerhafte Tiergeschichte aufwiesen (siehe Tabelle unten).

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Die Fehlerquellen

Auch die Frage, wo die Lücken entstehen, können die Daten der Identitas AG beantworten. Bei beiden Kategorien mit Abstand der häufigste Grund für eine fehlerhafte Tiergeschichte ist bereits eine fehlende Geburtsmeldung. Dieser Umstand ist sicher auch den technischen Problemen mit der Einführung der TVD für Kleinwiederkäuer geschuldet. Mit dem Release, der Ende Oktober gemacht wurde, konnten viele Tiergeschichten im Anschluss noch berichtigt werden. Erst dann wurden nämlich die unvollständigen Tiergeschichten im System berechnet und die Tierbesitzerinnen aufgefordert die Mängel zu beheben.

Verbesserte Datenqualität

Im November und Dezember wurden noch zahlreiche Tiergeschichten nachgebessert. In diesen beiden Monaten lag die Anzahl fehlender und falscher Meldungen noch deutlich höher. Auch war den Haltern von Weidelämmern vom Frühling klar, dass fehlende Meldungen bis zum 31. Dezember noch keine Konsequenzen haben, weshalb es auch keine Notwenigkeit gab, auf Vollständigkeit der Daten zu achten.

Weiterhin sind fehlende Zu- oder Abgangsmeldungen eine häufige Fehlerquelle. Aber auch Zeitlücken oder Überschneidungen bei Zu- und Abgang. Hier sind weniger technische Probleme als Ursache zu vermuten, sondern Ungenauigkeiten beim Melden. Nur in ganz wenigen Fällen kommen in einer Tiergeschichte mehrere Fehler zusammen. Bisher entstanden bei der Schlachtung von Schafen 10 096 Franken Gebühren wegen fehlender Meldungen, bei den Ziegen 2330 Franken.