Versicherungen sind immer so eine Sache. Soll man sich absichern oder hat man die finanziellen Mittel, um einen eventuellen Schaden wegzustecken? Nicht anders verhält es sich mit der sogenannten Epidemieversicherung für Schweineproduzenten. Die Axa Winterthur ist in der Schweiz einziger Anbieter. Vermittelt und für den Einzelbetrieb abgewogen wird die Versicherung von den Beratungen der Bauernverbände und auch von vielen grösseren Schweinevermarktern und sogar Futtermühlen.

Axa gibt keine Zahlen bekannt

Wie viele Schweinebetriebe eine solche Versicherung haben, möchte die Axa auf Anfrage nicht preisgeben. Vor allem bei grösseren Zuchtbetrieben dürfte die Abdeckung recht hoch sein. Als «versicherte Gefahren» gelten EP, APP, PRRS, pRA, Schweinedysentrie, Räude, Maul- und Klauenseuche, Vesikulärkrankheit, Schweinepest (afrikanische und klassische) sowie sogenannte Rückwirkungsschäden.

Auch Massnahmen werden entschädigt

Zu den versicherten Gefahren kommen folglich «versicherte Massnahmen». Im Fall der ­Afrikanischen Schweinepest sieht das Konzept der ­Epidemieversicherung vor, ­«pauschal den entgangenen Deckungsbeitrag eines Jahres für Mutterschweine, beziehungsweise eines Mastdurchganges für Mastschweine, jeweils pro versichertem Tierplatz zu entschädigen», heisst es bei der Axa. ­Mastbetriebe können bei Rückwirkungsschäden bis zu drei Mastdurchgänge für eine Entschädigung geltend machen, wobei der Verlust vom Mäster nachzuweisen sei.

 

Für den Menschen ungefahrlich

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Die Schweiz ist gegenwärtig frei von der Seuche.
Um eine Einschleppung in die hiesige Wildschweinpopulation früh zu entdecken, sollen schweizweit alle tot aufgefundenen Wildschweine sowie Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild auf ASP untersucht werden. Bislang waren alle Tests negativ.

Angesteckte Schweine sterben meist innert weniger Tage. Ausser therapieresistentem Fieber und plötzlichen Todesfällen treten nur unspezifische Symptome auf. Bei gehäuften Tierabgängen müssen Untersuchungen durchgeführt werden, um ASP als Ursache auszuschliessen.

 

Der Kanton entschädigt nicht den Ertragsausfall

Der Tierwert an sich sollte grösstenteils aus den kantonalen Tierseuchenkassen entschädigt werden. Allerdings ­könne dies je nach Seuche unterschiedlich ausfallen, ergänzt die Axa. Und in keinem Fall werde der Ertragsausfall entschädigt. Per 2020 werden beim Axa-Modell zusätzlich auch Rückwirkungsschäden vergütet, was die Versicherung auch für grössere Mastbetriebe attraktiver macht. Dann also beispielsweise, wenn der eigene Betrieb zwar nicht angesteckt ist, aber in einer Schutzzone liegt und seine Geschäftstätigkeit dadurch eingeschränkt ist.

Den Abschluss jetzt prüfen

Bei der Epidemieversicherung kann der gewünschte Versicherungsschutz pro Tierplatz gewählt werden. Dieser geht von rund 500 bis 1200 Franken pro Tierplatz in der Kategorie Remonten/Muttersau bzw. zwischen rund 50 und 70 Franken für Mastschweine. Die Jahresprämie pro Tierplatz bewegt sich zwischen Fr. 1.80 (eher tiefer Versicherungsschutz Mastschwein) bis gegen gut Fr. 20.– (eher hoher Versicherungsschutz Muttersau). Wichtig ist, bei Interesse eine Offerte anzufordern und die Tierplätze während der Laufzeit à jour zu halten.

Erster Fall in Westpolen

ASP rückt näher an die Schweiz. Es stellt sich die Frage, wie lange noch eine Versicherung abgeschlossen werden kann. Die Seuchensituation werde aufmerksam verfolgt, heisst es dazu bei der Axa. Die Bestimmung des Zeitpunktes erfolge abhängig von dieser Entwicklung. In der Praxis wird vermutet, dass dieser Zeitpunkt spätestens dann erreicht ist, wenn in Nachbarländern ASP-Fälle nachgewiesen werden sollten.

Ende März hatte bekanntlich Polen den ersten Fall in einem Zuchtbetrieb, nachdem bereits über zahlreiche Fälle beim Wildschwein berichtet wurde. Der Betrieb liegt etwa 65 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Der Fall in Westpolen unterstreicht gemäss aktuellem Radar-Bulletin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die «absolute Wichtigkeit der Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen seitens der Betriebe». Dazu gehören etwa:

  • keine Verfütterung von Speiseresten
  • strikte Zutrittskontrolle zu den Stallungen
  • Hygieneschleuse mit Wechsel der Kleider und Stiefel
  • Mitarbeiter schulen
  • Keine Futtermittel aus ASP-betroffenen Gebieten
  • Kontakt Hausschwein/Wildschwein verhindern mit doppelter Umzäunung
  • Wildschweine sollen auch nicht an Futtermittel, Stroh usw. können
  • bei Anzeichen fieberhafter Erkrankungen Bestandestierarzt beiziehen.