Geflügelhalter müssen diesen Winter vermehrt mit unangemeldeten Tierschutz-Grundkontrollen rechnen. Grund ist das Schwerpunktprogramm 2021–2023 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Ab dem 1. Januar 2021 treten die verschärften Kontrollen in Kraft. Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen, schrieb das BLV in einer Mitteilung bereits vergangenen März.

Ein Grossteil der Betriebe wird kontrolliert

In das Schwerpunktprogramm fallen Betriebe mit folgenden Tierzahlen:

  • Legehennen: ab 500 Tiere
  • Junghennen: ab 2000 Tiere
  • Elterntiere: ab 250 Tiere (in den Kontrollpunkten als Legehennen oder Junghennen zu berücksichtigen)
  • Mastpoulets: ab 1500 Tiere
  • Truten: ab 100 Tiere

Pro Jahr sollen in allen Kantonen mindestens 25 % der Betriebe mit Legehennen, Junghennen und Elterntieren oder Mastgeflügel kontrolliert werden, so dass zwischen 2021 und 2023 mindestens 75 % aller Betriebe einer Kontrolle unterzogen werden. Das Schwerpunktprogramm bezieht sich ausschliesslichauf die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung und steht daher auch nicht im Zusammenhang mit den aufbauenden Programmen BTS, RAUS oder mit der biologischen Produktion. Das Programm habe zum Ziel, das Wohlergehen der Tiere zu fördern, den aktuellen Tierschutzstandard festzustellen wie auch Tierhalterinnen zu sensibilisieren.

Unangemeldete Tierschutzkontrollen

Das BLV hat in Absprache mit den zuständigen kantonalen Tierschutzfachstellen die zu kontrollierenden Punkte festgelegt. Es sind dies:

  • Belegung (Besatzdichte)
  • Qualität der Einstreu
  • Luftqualität
  • Verletzung und Tierpflege (Umgang mit kranken oder verletzten Tieren)

Die Schwerpunktkontrollen sind unangemeldete Tierschutzkontrollen. Der Ablauf könne aber kantonal variieren, heisst es beim BLV. Falls ein Kontrolleur nur die Schwerpunkte betrachtet, müssten aber auch andere Kontrollpunkte, die negativ auffallen, erfasst und entsprechend gemeldet werden.

Bestände wachsen weiter

In der Schweiz gab es 2019 laut Agrarbericht 13324 Betriebe mit Haltung von Nutzgeflügel. Die stetig steigende Nachfrage nach Eiern und Pouletfleisch hat in den letzten zwanzig Jahren zu einem Bestandeswachstum von mehr als 40 % geführt. Im Gegenzug nahm aber die Anzahl Betriebe mit Nutzgeflügel in der gleichen Zeitspanne um rund 32 % ab, woraus eine massive Vergrösserung und damit verbundene Spezialisierung der Geflügelbetriebe in der Schweiz resultiert.