«Es ist über den Daumen gesagt unverhältnismässig, was da abläuft», sagt ein Hundehalter* und Landwirt aus Emmen LU. Und meint damit die neue Gebührenverordnung des Kantons Luzern. Er habe zuvor nie Probleme mit seinen Hunden gehabt. Nun hat die Familie aber einen jungen Hofhund, der noch viel lernen müsse.

Alle erdenklichen Massnahmen ergreifen

Der Landwirt und seine Familie wohnen 20 Meter vom Wald weg und rund 300 Meter entfernt haben sie noch Pachtland. So komme es mal vor, dass der junge Berner Sennenhund ausbüxe und dort anzutreffen sei. Der Hundehalter betont aber, dass er es sehr wichtig findet, Hunde gut zu erziehen. Man solle alle erdenklichen Massnahmen ergreifen, damit der Hund gehorche und nicht weglaufe.

60 Franken, wenn die Polizei kommt

«Ich zahle neu mit der eingeführten Gebühr jedes Mal 60 Franken, wenn mein Hund nicht zu Hause ist und jemand die Polizei ruft», erklärt der Landwirt. Auf seinem Hof wohnen Kinder, der junge Berner Sennenhund spiele gerne und oft mit ihnen. Als eine Kindergartenklasse durchspazierte, ging der Hund mit. Die Kindergärtnerin hätte die Polizei verständigt und so bezahlte er wieder 60 Franken Gebühr.

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Der Hof liegt direkt am Wanderweg

Auch ein Paar, das durchlief, habe den Hund des betroffenen Landwirts mit Gutzi gefüttert und dieser ging mit ihnen mit. Später rief die Polizei an, sie hätte seinen Hund an der nächsten Zugstation Waldibrücke gefunden. Wieder bezahlte er die Busse, berichtet der Landwirt aus der Zentralschweiz. Sein Hof sei direkt an einem offiziellen Wanderweg, das mache es manchmal etwas schwierig. Dem jungen Hund zu sagen, mit diesen Leuten, die über den Hofplatz laufen, dürfe er nicht spielen oder mitgehen, sei schwer.

Der Hund ist zu zutraulich

Abo Teil des Trainings von Sandra Weber: Der Hund lernt, auch mit natürlichen Beutetieren auszukommen.(Bild Michael Götz) Hund Einmaleins für den Hundehalter: Das ist wichtig für die Erziehung Thursday, 16. April 2020 Der Hundehalter findet zudem, dass man einfach keinen fremden Hund mitnimmt auf die Wanderung. Und hier stellt er sich die Frage, wer ist wirklich der Schuldige? Der Hundehalter, der seinen Hund angeblich nicht erzogen hat oder der Wanderer, der den Hund füttert und mitnimmt? «Es fühlt sich nicht mehr verhältnismässig an, wenn mein junger Hofhund, der noch lernen muss, wegläuft und ich jedes Mal die teure Gebühr bezahle. Sogar eine Anzeige wurde gemacht, obwohl ich als Hundehalter nicht viel dafür kann, wenn der Hund gelockt wird», erklärt der Landwirt mit Empörung. Zudem sei sein Hund nicht aggressiv und beisse auch nicht.

Bei den streunenden, wilden Hunden oder jenen, die keinen Chip haben, könne die Polizei nichts machen, aber bei seinem, der ordentlich gechipt und zutraulich sei, schon. Ein erzogener Hund, der an Menschen gewöhnt ist, könne von der Polizei angefasst werden, wilde Hunde halt nicht.

Wo ist der Menschenverstand?

Da der Betroffene den Fall so nicht in Ordnung findet, hat er diesen an seinen Rechtsdienst weitergegeben. Er findet, dass die Verhältnismässigkeit einfach nicht mehr gewährleistet sei. Es werde nur noch nach Paragrafen bestraft und nicht mehr nach menschlichem Ermessen.

*Name der Redaktion bekannt