Da Schlachthäuser nicht aus Glas sind, ist es umso wichtiger, dass Organisationen den Status dieser Betriebe beleuchtet.
Diesem Thema gab die STS-Tagung «Tierschutz beim Schlachten» Platz und lud Referent(innen) aus den USA, England, Deutschland und der Schweiz auf das Podium respektive vor die Kamera. Anbei sind die wichtigsten Aspekte einiger Vorträge zusammengestellt.
Eckpunkte aus dem Referat von Katerina Stoykova, Juristin bei der Stiftung Tier im Recht (TIR):
Ernüchternde, aber wichtige Erkenntnisse brachte die Juristin ans Tageslicht. Katerina Stoykova präsentierte die Prozentsätze von Mängeln in kleinen und grossen Schlachtbetrieben in der Schweiz, die Anfang 2019 als Ergebnis einer vom BLV in Auftrag gegebenen Analyse von 10% der Schweizer und Liechtensteiner Schlachthöfe veröffentlicht wurden. Dabei wiesen bei 50 % der Grossbetrieben Mängel im Bereich des Tierschutzes auf. Bei der Mehrheit der kleinen Betrieben wurden ebenfalls solche Mängel registriert. Auch der Betäubungserfolg fehlte regelmässig, weil beispielsweise die Stromleistung bei der Betäubung oftmals unzureichend sei.
Als problematisch bezeichnete Stoykova die Selbstkontrollen auf den Betrieben. Diese seien nicht unabhängig und nicht repräsentativ weil: «keiner zeigt sich gerne selbst an». Ebenfalls als problematisch bezeichnete die Juristin die unvollständige Anwesenheit von amtlichen Tierärzt(innen) im Schlachthof. «Sie müssen zwar anwesend sein, aber nicht bei allen Arbeitsschritten», betonte Stoykova den Misstand.
Parlamentarische Vorstösse im Bereich der Einhaltung des Tierschutzes in Schlachthöfen wurden eingereicht, eine sei erfolglos, eine stehe noch aus aber habe keine guten Chancen auf eine Annahme, so Katerina Stoykova.
Stoykova machte auch darauf aufmerksam, dass die Fallzahlen von Tierschutzdelikten in der Schweiz tief seien, dies aber nicht bedeute, dass dies selten vorkomme. Mittlerweile würden mehr tierschutzrechtliche Strafen ausgestellt. Nicht, weil es mehr Verstösse gibt, sondern weil die Sensibilität für Tierschutzdelikte sowohl bei Strafverfolgungsbehörden als auch bei Privatpersonen stetig zunimmt.
Die Referentin gab zu Bedenken, dass illegal aufgenommenes Filmmaterial aus Schlachthöfen in Strafverfahren oftmals für unverwertbar erklärt wird. «Ich will die Aktivitäten der Aktivist(innen) hier nicht speziell loben, sondern aufzeigen, dass es sehr problematisch ist, dass solches Beweismaterial teilweise nicht verwendet werden darf», so Katerina Stoykova.
Eckpunkte aus dem Referat von Ulrike Machold, Tierärztin, Triesdorf (Deutschland):
- Ulrike Machold verglich die Vergasung mit Kohlenstoffdioxid und anderen Gasen mit der Wasserbad-Elektrobetäubung beim Geflügel. [IMG 2]
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- Die von Ulrike Machold untersuchte 2-Phasen-Methode erwies sich als praxistauglich und Tierschutz-konform (Dissertation noch ausstehend): Betäubung mit 98% Argon (60 Sekunden), danach 80% CO2 (90 Sekunden).
- Sie beleuchtete auch die vorhandenen Betäubungsmethoden, wobei das Kippen der losen Tiere der Hauptkritikpunkt sei.
Eckpunkte aus dem Referat von Milena Burri, Biologin, Kontrolldienst STS:
Milena Burri vom Kontrolldienst STS berichtete unter anderem über den Zielkonflikt bei der Tötung im Schlachthof: Je besser fixiert ein Tier ist, desto sicherer verläuft die Betäubung aber desto mehr Stress ist das Tier ausgesetzt.
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Milena Burri schloss sich Ulrike Machold an und betonte, dass es im Bereich Schlachtung zu wenig Forschung im Gange wäre.
Eckpunkte aus dem Referat von Mischa Hofer, Landwirt, Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH, Lützelflüh:
Der Landwirt Mischa Hofer gab Einblick in die Hofschlachtung seiner Firma Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH und zeigte eindrückliche Videos der Tötung, sowie dem Verlad im Anhänger. Die Vorrichtung gehöre klar zu den Ferrari unter den Schlachtungsmöglichkeiten, gab Hofer zu, aber es sei eine mögliche stressreduzierte Art, Nutztiere zu töten. »Die Arbeitsicherheit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und der Vorgang zu 100 % reproduzierbar», so Hofer.
Eckpunkte aus dem Referat von Collin Willson und Richard Aram, England:
- Richard Aram (Department for Environment, Food and Rural Affairs) und Collin Willson (Veterinäramtlicher Leiter der Organisation Food Standards Agency, FSA) waren von Grossbritannien zugeschaltet und berichteten über die obligatorische Videoüberwachung in britischen Schlachthäusern. Dabei müsse die Closed Circuit Television (CCTV) Überwachung in allen relevanten Bereichen stattfinden: Entladen, Einstallen, Handhabung, Ruhigstellung, Betäubung und Schlachtung.
- Richard Arman betonte, dass die Videoüberwachung sowohl für das Tierwohl als auch für die Betreiber der Schlachthäuser vorteilhaft sei. Aus dem Publikum kam die Frage: ob das Persönlichkeitsrecht der Arbeiter(innen) so nicht verletzt würde.
- Die Experten antworteten, dass die Arbeiter im Wissen sein müssen, dass Kameras installiert sind und wenn dies der Fall ist, keine Rechte verletzt würden.
- Die Videos aus den Schlachthäuser seien allerdings nur für die Tierärzte oder die Polizei einsehbar. Für die Öffentlichkeit stünde das Filmmaterial nicht zur Verfügung, es sei ausschliesslich für die Durchsetzung des Tierschutzes zu verwenden. Verstösse kämen monatlich vor, so Collin Willson.
- Die Aufzeichnungen würden den Tierarzt im Schlachthof nicht ersetzen, sondern seine Leistung ergänzen, betonten die Englischen Referenten.